Konzern

Beurteilungs- und Beförderungsrunde 2013/2014

Für alle Beamtinnen und Beamten des Konzerns Deutsche Telekom AG startet zum Beurteilungsstichtag 31. Oktober 2013 ein neues Konzept zur dienstlichen Beurteilung. Nachfolgend möchten wir Sie über Details informieren.

Welchen Zeitraum umfasst die Beurteilung?

Zum Beurteilungsstichtag fertigt die unmittelbare Führungskraft eine Stellungnahme als Beurteilungsbeitrag. Der Beurteilungszeitraum umfasst die Periode vom 1. Juni 2011 bis 31. Oktober 2013 (beurlaubte/insichbeurlaubte Beamtinnen/Beamte) bzw. vom 15. September 2011 bis 31. Oktober 2013 (aktive/zugewiesene Beamtinnen/Beamte). Sollten im Beurteilungszeitraum die Führungskräfte gewechselt haben, fertigt jede Führungskraft für den Zeitraum der Führungsbeziehung eine Stellungnahme.

Wie läuft der Beurteilungsprozess konkret ab?

Die Stellungnahme der unmittelbaren Führungskraft umfasst eine ausführliche Bewertung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit zu unterschiedlichen Einzelkriterien (Arbeitsergebnisse, Praktische Arbeitsweise, Allgemeine Befähigung, Fachliche Kompetenz, Soziale Kompetenzen, Wirtschaftliches Handeln sowie – falls zutreffend – Führungsverhalten). Die Stellungnahme enthält kein zusammenfassendes Gesamturteil und berücksichtigt keine dienstrechtlichen Aspekte.

Die Stellungnahme wird im Anschluss dem Dienstvorgesetzten zugeleitet. Das ist für alle Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom AG der Leiter des Betriebes CSH-CSM im HR Business Service. Die vom Dienstvorgesetzten bestimmten Beurteiler erstellen unter Berücksichtigung der Stellungnahme/n der Führungskräfte sowie weiterer Erkenntnisse und dienstrechtlicher Aspekte eine dienstliche Beurteilung, die ein zusammenfassendes Gesamturteil und einen Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung der Beamtin/des Beamten enthält. Die Beurteilung wird der Beamtin/dem Beamten eröffnet; sie enthält als Anlage die Stellungnahme/n der Führungskräfte. Die Eröffnung erfolgt durch Postversand an die Beamtin/den Beamten mit der Bitte, den Erhalt auf einem Feedbackbogen zu bestätigen und diesen zurückzusenden. Auf dem Feedbackbogen kann die Beamtin/der Beamte auch vermerken, ob eine Erörterung der Beurteilung gewünscht wird und mitteilen, ob die Beurteilung dem Betriebsrat und/oder der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen zur Kenntnis gebracht werden soll. Die Erörterung der Beurteilung – wenn gewünscht – erfolgt durch den Beurteiler.

Wann wird die Beurteilung den Beamtinnen und Beamten eröffnet?

Die Eröffnung der Beurteilung ist bis Frühsommer 2014 vorgesehen. Im Anschluss ist eine Beförderungsrunde geplant, zu der wir Sie gesondert informieren werden.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

Alle Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch auf die Beurteilung, es sei denn, es liegen sachliche Gründe vor, die zu einem Verzicht berechtigen würden (zum Beispiel Beamte im Spitzenamt ihrer Laufbahn, die nicht mehr befördert werden können). In diesem Fall ist ein formloser Antrag an HBS zu stellen.

Die dienstrechtlichen Beurteilungen werden künftig ausschließlich nach den beamtenrechtlichen Regeln und nicht mehr nach Compass beziehungsweise PPR erfolgen. Die Beamtinnen und Beamten werden allerdings auch weiterhin an Compass beziehungsweise PPR teilnehmen, um ein offenes Feedback und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.

Diese Info wird im Auftrag des Vorstandes herausgegeben, der die Befugnisse des Dienstherrn Bund für die bei der Deutschen Telekom tätigen Bundesbeamten ausübt. Die Regelungen sind verbindlich anzuwenden.

Letzte Überprüfung am16. September 2013.

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