Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Donnerstag, den 17. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ) angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich.

Inhaber von American Depositary Shares (ADS), die beabsichtigen, an der Hauptversammlung teilzunehmen, wenden sich bitte an die Depotbank für Deutsche Telekom's ADR Programm. Informationen zum ADR Programm

  • Für die Anmeldung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs ist neben der Aktionärsnummer ein Online-Passwort erforderlich. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, können das von ihnen selbst gewählte Online-Passwort verwenden. Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Online-Passwort übersandt. Das für die Anmeldung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist. Der erweiterte passwortgeschützte Internetdialog steht ab dem 27. April 2012 zur Verfügung.

    Bitte melden Sie sich mit den Zugangsdaten: Aktionärsnummer und Online-Passwort (OP) an, die Sie auf der Seite „Erläuterungen zur Anmeldung und Stimmrechtsausübung“ finden (bitte dort das magentafarbene Feld freirubbeln), die Ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt wird/ wurde.

    Nehmen Sie bereits am elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen teil, geben Sie bitte Ihre Aktionärsnummer und Ihr selbst gewähltes Online-Passwort an. Wenn Sie Ihr selbst gewähltes Online-Passwort vergessen haben sollten, gelangen Sie über den Link „Passwort vergessen“ zu einer weiteren Eingabemaske. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer registrierten E-Mail-Adresse wird Ihnen die Sicherheitsfrage, die Sie selbst ausgewählt haben, gestellt. Bei richtiger Beantwortung dieser Frage wird ein neues systemgeneriertes Online-Passwort zur weiteren Nutzung des Internetdialogs der Deutschen Telekom AG an Ihre bei uns registrierte E-Mail-Adresse versendet. Beachten Sie bitte, dass diese Funktion nur Aktionären zur Verfügung steht, sich im Internetdialog der Deutschen Telekom AG registriert haben.

  • Der passwortgeschützte Internetdialog bietet Aktionären der Deutschen Telekom AG die Möglichkeit, die Anmeldung zur Hauptversammlung durch eine Eintrittskartenbestellung für sich selbst vorzunehmen. Um sich per Internet für eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden, bestellen Sie bitte im passwortgeschützten Internetdialog unter „Eintrittskartenbestellung“ und dann unter „Eintrittskartenbestellung für eingetragene Aktionäre“ für sich eine Postversand- oder Selbstdruck-Eintrittskarte. Im Aktienregister eingetragene Personengemeinschaften erhalten automatisch zwei Eintrittskarten zugesandt bzw. online zum Herunterladen bereitgestellt. Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 17. Mai 2012, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ).

  • Der passwortgeschützte Internetdialog bietet Aktionären der Deutschen Telekom AG weiter die Möglichkeit, die Anmeldung zur Hauptversammlung durch eine Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten vorzunehmen. Möchten Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, aber eine Person Ihrer Wahl mit der Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen, bestellen Sie bitte im passwortgeschützten Internetdialog unter „Eintrittskartenbestellung“ und dann unter „Eintrittskartenbestellung für Bevollmächtigte“ eine Eintrittskarte auf den Namen dieser Person.

    Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 17. Mai 2012, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ).

  • Der passwortgeschützte Internetdialog bietet Aktionären der Deutschen Telekom AG außerdem die Möglichkeit, die Anmeldung zur Hauptversammlung durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Deutschen Telekom AG benannten Stimmrechtsvertreter (nachfolgend "Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft") vorzunehmen.

    Möchten Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können Sie die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Ausübung Ihres Stimmrechts gemäß Ihren Weisungen im passwortgeschützten Internetdialog unter „Bevollmächtigung Stimmrechtsvertreter“ bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden von der Vollmacht nur Gebrauch machen, soweit ihnen konkrete Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts vorliegen. Weisungen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilt wurden, können unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung, geändert werden.

    Anmeldeschluss für die Bevollmächtigung ist Donnerstag, der 17. Mai 2012,
    24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ).



  • Aktionäre haben in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung unter Nutzung eines über die Internetadresse http://www.hv-telekom.com zugänglichen passwortgeschützten Online-Service Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisungen zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme des betreffenden Kreditinstituts bzw. der betreffenden Aktionärsvereinigung an diesem Online-Service. Für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service ist neben der Aktionärsnummer ein Online-Passwort erforderlich.

    Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, können das von ihnen selbst gewählte Online-Passwort verwenden. Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Online-Passwort übersandt, das auch für diesen Online-Service verwendet werden kann. Das für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist.

    Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss für das gewählte Kreditinstitut oder die gewählt Aktionärsvereinigung ebenfalls Donnerstag, der 17. Mai 2012,
    24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) ist.




  • Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z. B. Eheleuten) die Anmeldung gemeinschaftlich durch alle Mitglieder der Personengemeinschaft erfolgen muss. Ein einzelnes Mitglied der Personengemeinschaft ist nur dann allein handlungsbefugt, wenn es hierzu ordnungsgemäß, d. h. in der Regel von den anderen Mitgliedern, autorisiert ist. Die Anmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften muss immer durch Vertretungsberechtigte erfolgen.





  • a) Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen, Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Person oder Vereinigung erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt), gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung können die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft jedenfalls auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs erfolgen.
    Bereits unmittelbar durch Gesetz eröffnete Formen für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf oder den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bleiben hiervon nach § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung unberührt. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs ist neben der Aktionärsnummer ein Online-Passwort erforderlich. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, können das von ihnen selbst gewählte Online-Passwort verwenden. Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Online-Passwort übersandt. Das für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist. Der passwortgeschützte Internetdialog steht ab dem 27. April 2012 zur Verfügung.
    Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die unter nachfolgendem Buchstaben c) beschriebenen Besonderheiten.

    b) Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also für den Fall, dass einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen, Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Person oder Vereinigung Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt), wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Deshalb können die Kreditinstitute und die Aktionärsvereinigungen sowie die sonstigen, Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Personen und Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
    Aktionäre haben in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung unter Nutzung eines über die Internetadresse http://www.hv-telekom.com zugänglichen passwortgeschützten Online-Service Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisungen zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme des betreffenden Kreditinstituts bzw. der betreffenden Aktionärsvereinigung an diesem Online-Service. Für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service ist neben der Aktionärsnummer ein Online-Passwort erforderlich.
    Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert haben, können das von ihnen selbst gewählte Online-Passwort verwenden. Den übrigen Aktionären wird, sofern ihre Eintragung im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Online-Passwort übersandt, das auch für diesen Online-Service verwendet werden kann. Das für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Service vorgesehene Verfahren setzt voraus, dass die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister vor dem Beginn des 4. April 2012 erfolgt ist. Der passwortgeschützte Online-Service steht ab dem 27. April 2012 zur Verfügung.

    c) Die Hinweise in vorstehendem Buchstaben a) gelten mit folgenden Besonderheiten auch für den Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter:
    Wenn die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, werden diese das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Weisungen, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilt werden, können noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung, geändert werden.

    d) Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht – das betrifft den Fall von vorstehendem Buchstaben b) – aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung übermittelt werden. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung (durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten) bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG unter anderem folgenden Weg elektronischer Kommunikation an: Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (im Rahmen der unter vorstehendem Buchstaben a) genannten Voraussetzungen und Einschränkungen) unter der oben genannten Internetadresse (http://www.hv-telekom.com) übermittelt werden. Dabei können über den Internetdialog Dokumente in den Formaten „Word“, „PDF“, „JPG“, „TXT“ und „TIF“ übermittelt werden.






  • Wir machen darauf aufmerksam, dass die Funktionsfähigkeit, örtliche Verfügbarkeit und Stabilität der Internetdienste nach dem heutigen Stand der Technik noch Schwankungen unterworfen sein können. Soweit bei Nutzung des Internetdialogs Netzinfrastrukturen der Deutschen Telekom AG in Anspruch genommen werden, können Sie selbstverständlich mit dem gewohnten sehr hohen Qualitätsstandard rechnen. Die Deutsche Telekom AG kann dennoch keine Gewährleistungen für die Funktionsfähigkeit, örtliche Verfügbarkeit und dauernde Aufrechterhaltung der Internetdienste und Nutzbarkeit dieses Internetangebots sowie in Anspruch genommener Netzelemente Dritter übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, unser Internetangebot so rechtzeitig zu nutzen, dass im Falle einer Funktionsstörung oder Nichtverfügbarkeit eine fristgerechte Anmeldung noch auf postalischem Weg, per Telefax oder per E-Mail möglich ist. Für den Online-Service gilt Entsprechendes.



 
  • Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch per E-Mail entgegen. Schicken Sie uns einfach Ihre E-Mail an folgende Adresse:
    hauptversammlung.bonn@telekom.de

    Bitte vergessen Sie nicht die folgenden Angaben:

    • Ihren Vor- und Nachnamen,
    • Ihre Aktionärsnummer.

    Ihre persönliche Aktionärsnummer finden Sie in Ihren Einladungsunterlagen. Sollten Sie die Aktionärsnummer nicht finden können, so kontaktieren sie bitte die HV-Hotline oder teilen Sie uns mindestens Ihre postalische Anschrift mit.

  • Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch per Fax entgegen. Schicken sie uns dafür bitte ihre Anmeldung an folgende Nummer: 0228 181-78879

    Bitte vergessen Sie nicht die folgenden Angaben:

    • Ihren Vor- und Nachnamen,
    • Ihre Aktionärsnummer.

    Ihre persönliche Aktionärsnummer finden Sie in Ihren Einladungsunterlagen. Sollten Sie die Aktionärsnummer nicht finden können, so kontaktieren sie bitte die HV-Hotline oder teilen Sie uns mindestens Ihre postalische Anschrift mit.

  • Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch als Brief oder Postkarte entgegen.

    Adressieren sie dafür bitte ihre Anmeldung ausreichend frankiert an folgende Adresse:

    DTAG Hauptversammlung 2012
    c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
    20683 Hamburg

    Bitte vergessen Sie nicht die folgenden Angaben:

    • Ihren Vor- und Nachnamen,
    • Ihre Aktionärsnummer.

    Ihre persönliche Aktionärsnummer finden Sie in Ihren Einladungsunterlagen. Sollten Sie die Aktionärsnummer nicht finden können, so kontaktieren sie bitte die HV-Hotline oder teilen Sie uns mindestens Ihre postalische Anschrift mit.

 
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