Börsenlexikon

Umtauschanleihe

Anleihe, bei denen der Anleger bei Fälligkeit das Wahlrecht hat: Rückzahlung des Nennwerts oder Einbuchung einer im Voraus bestimmten Anzahl von Aktien ins eigene Depot. Im Gegensatz zu Wandelanleihen stammen die gelieferten Aktien von einer anderen Gesellschaft als dem Emittenten.

Quelle: Investis

Aktienkurs

24.05.2013 | 10:41

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