Börsenlexikon
- Zulassung
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Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch einen Zulassungsantrag bei der (Bürsen-) Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Hühe, Termine) und muss üffentlich gemacht werden durch: Aushang im Bürsensaal, Verüffentlichung im jeweiligen Bürsenpflichtblatt, im Bundesanzeiger sowie durch ein Bürsenprospekt mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers.
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Aktienkurs
24.05.2013 | 17:459,26
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16. Mai. 2013 um 09:59 Uhr