Börsenlexikon

Zulassung

Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch einen Zulassungsantrag bei der (Bürsen-) Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Hühe, Termine) und muss üffentlich gemacht werden durch: Aushang im Bürsensaal, Verüffentlichung im jeweiligen Bürsenpflichtblatt, im Bundesanzeiger sowie durch ein Bürsenprospekt mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers.

Quelle: Investis

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