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Nico Göricke

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IFRS 16: Leasingbilanzierung wird neu geregelt

  • Deutsche Telekom folgt den geltenden Rechnungslegungsstandards und bietet maximale Transparenz in der Finanzberichterstattung
  • Operating Leasing-Verpflichtungen wurden bereits in der Vergangenheit regelmäßig mit Vorlage der Geschäftszahlen veröffentlicht
  • Rating-Agenturen berücksichtigen heute schon sämtliche Miet- und Leasing-Verpflichtungen bei der Einstufung der Kreditwürdigkeit
IFRS 16: Leasingbilanzierung wird neu geregelt

IFRS 16: Leasingbilanzierung wird neu geregelt.

Das International Accounting Standards Board (IASB), der Standardsetzer für internationale Rechnungslegung, hat am 13. Januar 2016 mit IFRS 16 eine neue Vorschrift für die Bilanzierung von Leasing-Verhältnissen veröffentlicht. Der neue Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Deutsche Telekom ist im internationalen Vergleich mit Abstand eines der am stärksten von der Einführung des IFRS 16 betroffenen Unternehmen.

Was ändert sich durch die neue Bilanzierungsvorschrift?

Die Deutsche Telekom ist vorwiegend Leasingnehmer. Der Großteil der Leasingverträge im Konzern entfällt auf die Anmietung von Mobilfunk-Standorten, vor allem in den USA. Neben Immobilien, Grund und Boden werden beispielsweise Plätze an Mobilfunk-Masten oder Technikflächen auf Gebäuden (Dachflächen) für die Installation von Mobilfunkantennen gemietet.

Nach IFRS 16 werden Leasing-Verhältnisse nicht mehr als klassische Mietverhältnisse, sondern grundsätzlich als Finanzierungsgeschäfte gesehen: Der Leasingnehmer erwirbt ein Nutzungsrecht an dem Leasinggegenstand und finanziert dieses über die Leasingraten, vergleichbar einem Annuitätendarlehen.

Daher muss der Leasingnehmer für die Nutzung des geleasten Gegenstands eine Verbindlichkeit und ein Nutzungsrecht an dem Leasingobjekt in der Bilanz ansetzen. Somit wird jedes Leasing- und Mietverhältnis in der Telekom-Bilanz abgebildet. Davon ausgenommen sind Leasing- oder Mietverträge mit bis zu zwölf Monaten Laufzeit und Verträge mit einem wertmäßig geringen Volumen.

In der Vergangenheit war in einzelnen Medien von "versteckten Schulden" die Rede. Kennen Analysten und Rating-Agenturen diese zusätzlichen Schulden?

Im Sinne der Informationen an die einzelnen Interessengruppen des Unternehmens ändert sich nichts. Von “versteckten Schulden“ kann keine Rede sein. Die bisher nicht in der Bilanz erfassten Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen werden heute schon im Anhang der Quartals- und Geschäftsberichte angegeben. Demnach beträgt der nicht abgezinste Wert für die kommenden Jahre rund 17 Milliarden Euro (Stand: 30.09.2018). Analysten kennen diesen Betrag und beziehen die Verpflichtungen in ihre Modelle ein und führen ihre Unternehmensbewertungen auf dieser Basis durch – unabhängig davon, ob die Verpflichtungen in der Bilanz oder im Anhang des Geschäftsberichts stehen. Gleiches gilt für die Rating-Agenturen. Auch sie berücksichtigen bereits sämtliche Miet- und Leasing-Verpflichtungen bei der Einstufung der Kreditwürdigkeit der Telekom.

Werden sich wichtige Finanzkennzahlen verändern?

Grundsätzlich haben Leasingnehmer künftig alles, was gemietet oder gepachtet ("geleast") ist, in der Bilanz. Es wird nicht mehr unterschieden, ob ein Vermögenswert geleast oder kreditfinanziert gekauft wird. Es wird auch nicht mehr nach Operating- und Finanzierungs-Leasing-Verträgen unterschieden, letztere sind im Übrigen bereits in der Vergangenheit in der Bilanz enthalten gewesen.

Die neue Vorschrift führt in der Telekom-Bilanz zu einer Zunahme der Vermögenswerte (Sachanlagen), gleichzeitig steigen aber auch die Finanzverbindlichkeiten.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Leasing-Verhältnisse einkaufseitig künftig als Investition und nicht mehr als betrieblicher Aufwand erfasst. Dadurch wird unter sonst gleichen wirtschaftlichen Bedingungen der operative Aufwand verringert, während die Abschreibungen und der Zinsaufwand steigen. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung des ausgewiesenen und bereinigten EBITDA. Der Konzernüberschuss bleibt unverändert.

Das EBITDA verbessert sich aber nicht in gleichem Maße wie sich die Finanzverbindlichkeiten erhöhen. Dies hat zur Folge, dass sich das Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zu bereinigten EBITDA (relativer Verschuldungsgrad), rechnerisch verschlechtern wird, obwohl wirtschaftlich keine Veränderung eintritt.

In der Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasing-Zahlungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen künftig den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Cashflow aus Geschäftstätigkeit. Lediglich die Zinszahlungen verbleiben weiterhin im Cashflow aus Geschäftstätigkeit und damit auch im Free Cashflow.

Ab welchen Zeitpunkt tritt die Neuregelung in Kraft?

IFRS 16 ist für Geschäftsjahre beginnend 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden. Die Effekte aus der Erstanwendung werden erstmals in den Zahlen des ersten Quartals 2019 (Veröffentlichung im Mai 2019) zu sehen sein. Die Vorjahresvergleichswerte werden nicht angepasst.

Mit welchen Kennzahlen wird künftig die Leistung der operativen Segmente und des Konzerns gemessen?

Die Auswirkungen des IFRS 16 werden ab dem Geschäftsjahr 2019 bei der Definition der finanziellen Leistungsindikatoren der Telekom berücksichtigt.

Die Aufwendungen und Auszahlungen für Leasing-Verhältnisse sind ein bedeutendes Element der Ertrags- und Zahlungskraft des Konzerns. Zudem will die Telekom eine möglichst gute Vergleichbarkeit mit den bisher verwendeten Leistungsindikatoren sowie Kontinuität für die bisher veröffentlichten Prognosewerte vom Kapitalmarkttag 2018 für das bereinigte EBITDA und den Free Cashflow herstellen.

Die Messung der operativen Ertragskraft erfolgt daher in Zukunft über das bereinigte EBITDA after leases (EBITDA AL) statt bisher über das bereinigte EBITDA. Bei der Ermittlung des EBITDA AL wird das bereinigte EBITDA um die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Der Free Cashflow wird durch den Free Cashflow after leases (Free Cashflow AL) ersetzt. Der Free Cashflow wird hierfür um die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten angepasst.

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