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Entwurf des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013

Die Bundesregierung hat am 16.05.2012 den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 beschlossen.

Die Bezüge werden in drei Schritten erhöht. Im ersten Schritt werden die Dienstbezüge rückwirkend zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent angehoben. Im zweiten und dritten Schritt werden die Dienstbezüge zum 1. Januar 2013 und zum 1. August 2013 jeweils um 1,2 Prozent angehoben.

Für das Jahr 2012 werden die vorgesehenen Erhöhungen als Abschlagszahlungen, vorbehaltlich einer späteren gesetzlichen Regelung, voraussichtlich ab der Zahlung mit den Versorgungsbezügen für den Monat September 2012 geleistet.

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