Konzern

Lohnsteuerabzug: So prüfen Sie Ihre Steuermerkmale

Weil sich die Einführung von ELStAM verzögert, gilt 2013 die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise die Ersatzbescheinigung 2011, 2012 oder 2013 weiter.

Das Wichtigste in Kürze:

Bei Änderungen der Steuerdaten und Freibeträge gegenüber 2012 informieren Sie bitte Ihren Rentnerservice.

Ob bei der Telekom Ihre korrekten Steuerdaten und Freibeträge hinterlegt sind, prüfen Sie bitte in Ihrer neuesten Bezügeabrechnung.

Ob das Finanzamt Ihre aktuellen Steuermerkmale und Freibeträge hat, prüfen Sie bitte mit folgenden Hinweisen.

Die Lohnsteuerkarte sollte ursprünglich Anfang 2012 durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung konnte dies noch nicht umgesetzt werden. Laut Finanzverwaltung kann das elektronische Verfahren grundsätzlich am 1. Januar 2013 starten. Dabei kann die Telekom den Zeitpunkt der Umstellung im Kalenderjahr 2013 selbst bestimmen. Sie werden informiert, sobald feststeht, zu welchem konkreten Zeitpunkt das elektronische Verfahren eingeführt wird.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie:

  • Informieren Sie den HR Business Services (HBS), falls sich Ihre Steuermerkmale und Freibeträge für 2013 gegenüber 2012 geändert haben
  • Überprüfen Sie, ob die Steuermerkmale und Freibeträge richtig sind, die bei der Telekom (für 2012) und bei der Finanzverwaltung (für 2013) für Sie hinterlegt sind, und geben Sie gegebenenfalls die korrigierten Steuermerkmale und Freibeträge wie nachfolgend beschrieben weiter.

Übergangsregelungen

Die Umstellung innerhalb der Telekom wird frühestens zum März 2013 erfolgen. Bis zum endgültigen Starttermin gelten die Übergangsregelungen aus 2012. Das heißt, die für 2012 hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale - wie zum Beispiel Steuerklasse, Religion, Freibeträge - werden automatisch für 2013 übernommen. Änderungen teilen Sie bitte samt Belege unverzüglich dem HR Business Services (HBS) mit.

Freibeträge 2013 neu beantragen

Die Freibeträge für das Jahr 2013 sind von Ihnen aber unbedingt und schnellstmöglich bei Ihrem Finanzamt neu zu beantragen, damit sie beim erstmaligen Abruf der ELStAM-Daten durch die Telekom für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung stehen. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 kann im Internet unter www.formulare-bfinv.de (Formularcenter => Steuerformulare => Lohnsteuer) heruntergeladen und postalisch versendet werden.

ELStAM-Daten 2013 kontrollieren

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden sowohl von den Meldebehörden (Eheschließung, Kinder usw.) als auch von den Wohnstätten-Finanzämtern (Freibeträge, Steuerklasse usw.) gebildet. Manchmal sind diese nicht korrekt. Um spätere Korrekturen und damit einen hohen Arbeitsaufwand bzw. finanzielle Auswirkungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass beim erstmaligen Abruf durch die Telekom richtige ELStAM-Daten vorliegen. Überprüfen Sie bitte deshalb Ihre bei der Finanzverwaltung hinterlegten ELStAM-Daten für 2013. Sie können Ihre Daten direkt bei Ihrem Finanzamt abfragen oder im ELStER-Online-Portal einsehen. Etwaige Änderungen können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung.

Wie Sie in konkreten Fällen vorgehen sollten, erfahren Sie hier:

Ihre Steuermerkmale und Freibeträge sind bei der Telekom für 2012 und bei der Finanzverwaltung für 2013 korrekt hinterlegt? Dann prüfen Sie bitte, ob die Daten aus 2012 auch für 2013 gelten:

Steuermerkmale und/oder Freibeträge gelten nicht weiter

Wenn sich Ihre Steuermerkmale und Freibeträge für 2013 gegenüber 2012 geändert haben, senden Sie bitte die entsprechende amtliche Bescheinigung der Finanzverwaltung an die unten angegebene Adresse. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre SAP-Personalnummer an. Nur so können wir eine zweifelsfreie Zuordnung vornehmen.

Steuermerkmale und/oder Freibeträge gelten weiter

Ihre aktuellen und dem Rentnerservice bekannten Steuermerkmale, Freibeträge et cetera werden genau so für das Jahr 2013 berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Freibeträge dennoch ab dem Jahr 2013 erneut beim Finanzamt zu beantragen sind. Senden Sie Ihre Daten bitte nicht erneut an den HR Business Services (HBS). So helfen Sie uns, unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze:

Ihre Steuermerkmale und Freibeträge sind bei der Telekom richtig hinterlegt, nicht jedoch beim Finanzamt? Dann informieren Sie Ihr Finanzamt und schicken Sie dessen aktualisierte Bescheinigung mit Ihrer SAP-Personalnummer an den HR Business Services (HBS).

Die Telekom arbeitet auch 2013 mit den für Sie gemeldeten Daten aus 2012 weiter und benötigt dann eine rechtzeitige Meldung, wenn sich aus der Korrektur beim Finanzamt Änderungen der Steuermerkmale für 2013 ergeben.

Bitte gehen Sie so vor:

  1. Informieren Sie Ihr Finanzamt über Ihre korrekten Steuermerkmale und Freibeträge
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt eine amtliche Bescheinigung mit Ihren korrekten Steuermerkmalen und Freibeträgen ausstellen
  3. Schicken Sie diese neue Bescheinigung mit den korrekten Steuermerkmalen und Freibeträgen an die unten angegebene Adresse. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre SAP-Personalnummer an. Nur so können wir Ihre Daten zweifelsfrei zuordnen.

Bitte halten Sie sich an diese Vorgehensweise, auch um den HR Business Services (HBS) nicht zu überlasten.

Das Wichtigste in Kürze:

Haben sich in jüngster Zeit Ihre Steuermerkmale geändert? Dann legen Sie dem HR Business Services (HBS) bitte Ihre neuen Steuermerkmale und Freibeträge zusammen mit Ihrer SAP-Personalnummer vor.

Schicken Sie an den HBS Ihre berichtigte Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung. Liegt Ihnen diese nicht vor, schicken Sie die aktuellen Daten in anderer Form an den HBS: Beispielsweise mit einem Schreiben der Finanzverwaltung, das die korrekten Daten enthält.

Die bei der Telekom für 2012 hinterlegten Steuermerkmale und Freibeträge sind nicht korrekt? Dies ist wahrscheinlich nur dann der Fall, wenn sich bei Ihnen in jüngster Zeit Steuermerkmale geändert haben (zum Beispiel durch Heirat, Geburt eines Kindes). Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Ihnen liegt bereits ein vom Finanzamt berichtigtes Schreiben vor? Dann schicken Sie dieses bitte umgehend an die Adresse oben rechts.
  • Ihnen liegt kein vom Finanzamt berichtigtes Schreiben vor? Dann sind Änderungen im Lohnsteuerabzug nur noch in der Einkommensteuererklärung möglich. Bitte legen Sie uns dennoch die neuen Steuermerkmale und Freibeträge vor, denn diese werden für den Lohnsteuerabzug in 2013 benötigt.

    Gehen Sie dabei so vor:
    1. Senden Sie uns bitte das Schreiben der Finanzverwaltung, wenn dieses bereits die richtigen Daten enthält, oder
    2. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt eine amtliche Bescheinigung mit Ihren korrekten Steuermerkmalen und Freibeträgen 2013 ausstellen.
    3. Schicken Sie diese an die unten angegebene Adresse. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre SAP-Personalnummer an.

Bitte halten Sie sich an diese Vorgehensweise, auch um den HR Business Services (HBS) nicht zu überlasten.

Als Rentner oder Rentnerin mit Auslandswohnsitz sind Sie derzeit nicht betroffen. Für Sie gelten bis auf weiteres die bisherigen Regelungen.

Bitte schicken Sie die aktualisierte Bescheinigung Ihres Finanzamts mit Ihrer SAP-Personalnummer an:

Deutsche Telekom AG
HR Business Services (HBS)
Team Rentner/VerE
Postfach 1751
49007 Osnabrück

FAQ