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Lohnsteuerabzug: So prüfen Sie Ihre Steuermerkmale

Weil sich die Einführung von ELStAM verzögert, gilt 2013 die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise die Ersatzbescheinigung 2011, 2012 oder 2013 weiter.

Das Wichtigste in Kürze:

Bei Änderungen der Steuerdaten und Freibeträge gegenüber 2012 informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber.

Ob bei der Telekom Ihre korrekten Steuerdaten und Freibeträge hinterlegt sind, prüfen Sie bitte in Ihrer neuesten Bezügeabrechnung.

Ob das Finanzamt Ihrer aktuellen Steuermerkmale und Freibeträge hat, prüfen Sie bitte mit folgenden Hinweisen.

Die Lohnsteuerkarte sollte ursprünglich Anfang 2012 durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung konnte dies noch nicht umgesetzt werden. Laut Finanzverwaltung kann das elektronische Verfahren grundsätzlich am 1. Januar 2013 starten. Dabei kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Umstellung im Kalenderjahr 2013 selbst bestimmen. Sie werden informiert, sobald feststeht, zu welchem konkreten Zeitpunkt das elektronische Verfahren in Ihrer Gesellschaft eingeführt wird.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie:

  • Informieren Sie den HR Business Services (HBS) beziehungsweise Ihren zuständigen HR-Ansprechpartner, falls sich Ihre Steuermerkmale und Freibeträge für 2013 gegenüber 2012 geändert haben
  • Überprüfen Sie, ob die Steuermerkmale und Freibeträge richtig sind, die bei der Telekom (für 2012) und bei der Finanzverwaltung (für 2013) für Sie hinterlegt sind, und geben Sie gegebenenfalls die korrigierten Steuermerkmale und Freibeträge wie nachfolgend beschrieben weiter.

Übergangsregelungen

Die Umstellung innerhalb der Telekom wird frühestens zum März 2013 erfolgen. Bis zum endgültigen Arbeitgeber-Starttermin gelten die Übergangsregelungen aus 2012. Das heißt, die für 2012 hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale - wie zum Beispiel Steuerklasse, Religion, Freibeträge - werden automatisch für 2013 übernommen. Änderungen teilen Sie bitte samt Belege unverzüglich dem HR Business Services (HBS) beziehungsweise Ihrem zuständigen HR-Ansprechpartner mit.

Unbedingt Freibeträge 2013 neu beantragen!

Die Freibeträge für das Jahr 2013 sind von Ihnen aber unbedingt und schnellstmöglich bei Ihrem Finanzamt neu zu beantragen, damit sie beim erstmaligen Abruf der ELStAM-Daten durch den Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung stehen. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 kann im Internet unter www.formulare-bfinv.de (Formularcenter => Steuerformulare => Lohnsteuer) heruntergeladen und postalisch versendet werden.

ELStAM-Daten 2013 kontrollieren

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden sowohl von den Meldebehörden (Eheschließung, Kinder usw.) als auch von den Wohnstätten-Finanzämtern (Freibeträge, Steuerklasse usw.) gebildet. Manchmal sind diese nicht korrekt. Um spätere Korrekturen und damit einen hohen Arbeitsaufwand bzw. finanzielle Auswirkungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass beim erstmaligen Abruf durch den Arbeitgeber richtige ELStAM-Daten vorliegen. Überprüfen Sie bitte deshalb Ihre bei der Finanzverwaltung hinterlegten ELStAM-Daten für 2013. Sie können Ihre Daten direkt bei Ihrem Finanzamt abfragen oder im ELStER-Online-Portal einsehen. Etwaige Änderungen können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung.

Wie Sie in konkreten Fällen vorgehen sollten, erfahren Sie hier:

Ihre Steuermerkmale und Freibeträge sind bei der Telekom für 2012 und bei der Finanzverwaltung für 2013 korrekt hinterlegt? Dann prüfen Sie bitte, ob die Daten aus 2012 auch für 2013 gelten:

Steuermerkmale und/oder Freibeträge gelten nicht weiter

Wenn sich Ihre Steuermerkmale und Freibeträge für 2013 gegenüber 2012 geändert haben, senden Sie bitte die entsprechende amtliche Bescheinigung der Finanzverwaltung an die nebenstehende Adresse des HR Business Services (HBS) beziehungsweise leiten Sie diese Ihrem zuständigem HR Ansprechpartner zu. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre SAP-Personalnummer an. Nur so können wir eine zweifelsfreie Zuordnung vornehmen.

Steuermerkmale und/oder Freibeträge gelten weiter

Ihre aktuellen und dem Arbeitgeber bekannten Steuermerkmale, Freibeträge et cetera werden genau so für das Jahr 2013 berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Freibeträge dennoch ab dem Jahr 2013 erneut beim Finanzamt zu beantragen sind. Senden Sie Ihre Daten bitte nicht erneut an den HR Business Services beziehungsweise Ihren zuständigem HR Ansprechpartner. So helfen Sie uns, unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze:

Ihre Steuermerkmale und Freibeträge sind bei der Telekom richtig hinterlegt, nicht jedoch beim Finanzamt? Dann informieren Sie Ihr Finanzamt und schicken Sie dessen aktualisierte Bescheinigung mit Ihrer SAP-Personalnummer an den HR Business Services (HBS) beziehungsweise Ihren zuständigen HR Ansprechpartner.

Die Telekom arbeitet auch 2013 mit den für Sie gemeldeten Daten aus 2012 weiter und benötigt dann eine rechtzeitige Meldung, wenn sich aus der Korrektur beim Finanzamt Änderungen der Steuermerkmale für 2013 ergeben.

Bitte gehen Sie so vor:

  1. Informieren Sie Ihr Finanzamt über Ihre korrekten Steuermerkmale und Freibeträge
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt eine amtliche Bescheinigung mit Ihren korrekten Steuermerkmalen und Freibeträgen ausstellen
  3. Schicken Sie diese neue Bescheinigung mit den korrekten Steuermerkmalen und Freibeträgen an die unten angegebene Adresse beziehungsweise leiten Sie die Bescheinigung Ihrem HR Ansprechpartner zu. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre SAP-Personalnummer an. Nur so können wir Ihre Daten zweifelsfrei zuordnen.

Bitte halten Sie sich an diese Vorgehensweise, auch um den HR Business Services (HBS) nicht zu überlasten.

Das Wichtigste in Kürze

Haben sich in jüngster Zeit Ihrer Steuermerkmale geändert? Dann legen Sie dem HR Business Services (HBS) beziehungsweise Ihrem HR Ansprechpartner bitte Ihre neuen Steuermerkmale und Freibeträge zusammen mit Ihrer SAP-Personalnummer vor.

Schicken Sie an den HBS oder Ihrem HR Ansprechpartner Ihre berichtigte Lohnsteuerkarte beziehungsweise Ersatzbescheinigung. Liegt Ihnen diese nicht vor, schicken Sie die aktuellen Daten in anderer Form an den HBS beziehungsweise Ihren HR Ansprechpartner: beispielsweise mit einem Schreiben der Finanzverwaltung, das die korrekten Daten enthält.

Die bei der Telekom für 2012 hinterlegten Steuermerkmale und Freibeträge sind nicht korrekt? Dies ist wahrscheinlich nur dann der Fall, wenn sich bei Ihnen in jüngster Zeit Steuermerkmale geändert haben (zum Beispiel durch Heirat, Geburt eines Kindes). Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Ihnen liegt bereits ein vom Finanzamt berichtigtes Schreiben vor? Dann schicken Sie dieses bitte umgehend an die unten angegebene Adresse beziehungsweise leiten Sie die Bescheinigung Ihrem HR Ansprechpartner zu.
  • Ihnen liegt kein vom Finanzamt berichtigtes Schreiben vor? Dann sind Änderungen im Lohnsteuerabzug nur noch in der Einkommensteuererklärung möglich. Bitte legen Sie uns dennoch die neuen Steuermerkmale und Freibeträge vor, denn diese werden für den Lohnsteuerabzug in 2013 benötigt.

    Gehen Sie dabei so vor:
    1. Senden Sie uns bitte das Schreiben der Finanzverwaltung, wenn dieses bereits die richtigen Daten enthält, oder
    2. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt eine amtliche Bescheinigung mit Ihren korrekten Steuermerkmalen und Freibeträgen 2013 ausstellen
    3. Schicken Sie diese an die unten angegebene Adresse beziehungsweise lassen Sie das Schreiben Ihrem HR Ansprechpartner zukommen. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre SAP-Personalnummer an.

Bitte halten Sie sich an diese Vorgehensweise, auch um den HR Business Services (HBS) nicht zu überlasten.

Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie - wie bisher - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise die Ersatzbescheinigung 2011, 2012 oder 2013 vorlegen. Gegebenenfalls müssen Sie sich eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung vom bisherigen Arbeitgeber aushändigen lassen und müssen diese dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mit Auslandswohnsitz sind Sie derzeit nicht betroffen. Für Sie gelten bis auf weiteres die bisherigen Regelungen zur Vorlage einer Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug, darunter: Grenzgänger, Doppelbesteuerungsabkommen, beschränkte Steuerpflicht oder unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag.

Bitte schicken Sie die aktualisierte Bescheinigung Ihres Finanzamts mit Ihrer SAP-Personalnummer an:

Deutsche Telekom AG
HR Business Services (HBS)
B – LStK/ElStAM
Kieler Str. 499
22525 Hamburg

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