Konzern

Start der Beurteilungs- und Beförderungsrunde 2013/2014

Informationen für aktive und abgeordnete Beamte.

Das Projekt „dienstliche Beurteilung für Beamtinnen und Beamte“ ist gestartet. Rund 1.500 Stellungnahmen sind inzwischen erstellt worden. Aktuell erwarten wir, dass für circa 39.500 Beamte eine Beurteilung erstellt werden muss. Die “historischen“ Führungskräfte (Führungskräfte, die im Beurteilungszeitraum für Beamtinnen und Beamte verantwortlich waren) wurden per E-Mail angeschrieben. Der Versand von 17.500 Schreiben an die Führungskräfte außerhalb der Deutschen Telekom AG hat begonnen. Ziel ist eine Beurteilungsrunde im ersten Quartal 2014 sowie eine Beförderungsrunde im dritten Quartal 2014 durchzuführen.

Wir haben zuletzt am 20. September 2013 darüber informiert, dass die anstehende dienstliche Beurteilung für alle Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom mit Stichtag 31. Oktober 2013 erfolgt und wie der Prozessablauf ist. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die dienstliche Beurteilung auch für konzernextern eingesetzte Beamtinnen und Beamte durch die vom Dienstvorgesetzten bei der Deutschen Telekom AG bestimmten Beurteilerinnen und Beurteiler erstellt wird. Die aktuell vor Ort in der Einsatzbehörde/dem Einsatzunternehmen zuständigen Führungskräfte liefern der Deutschen Telekom AG dafür im Laufe des Dezember 2013/Januar 2014 Stellungnahmen zu.

Die Implementierung der neuen dienstlichen Beurteilung ist eine der ganz zentralen Herausforderungen unseres Unternehmens. Das Verfahren muss rechtssicher für circa 45.000 Beamtinnen und Beamte im Konzern umgesetzt werden.

Auch wenn es eine absolute Rechtssicherheit nicht geben kann: Wir sind überzeugt, dass wir alles erdenklich Mögliche getan haben, um Rechtssicherheit zu schaffen. Das haben uns sowohl externe Gutachter wie auch der BMF bestätigt.

Diese Info wird im Auftrag des Vorstandes herausgegeben, der die Befugnisse des Dienstherrn Bund für die bei der Deutschen Telekom tätigen Bundesbeamten ausübt. Die Regelungen sind verbindlich anzuwenden.

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