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Info für Aktive und Abgeordnete Beamte

Erhöhung der Bezüge aufgrund des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 für die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger beschlossen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.

Die Abschlagszahlungen für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom AG erfolgen mit den Septemberbezügen 2014, damit wurde erreicht, dass sie die Nachzahlungen (rückwirkend zum 1. März 2014) und die laufende Erhöhung der Bezüge einen Monat früher als die Bundesbeamten in den Bundesverwaltungen erhalten.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Erhöhung der Bezüge rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (bzw. sofern dies nicht einem Ausgangswert von 90 Euro entspricht, auch um einen höheren Prozentsatz)
  • Erhöhung der Bezüge zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent
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