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Erläuternde Hinweise zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung

In den nächsten Tagen erhalten Beamtinnen und Beamte Ihre Bezügemitteilung für den Monat September. Das Ergebnis der Besoldungserhöhung zum 1. März 2014 wird hier berücksichtigt und nachgezahlt.

Die Besoldungsrunde 2014 sieht eine Erhöhung des Grundgehaltes von 2,8 Prozent vor. In den niedrigeren Besoldungsgruppen ist eine höhere prozentuale Erhöhung möglich. Der Wortlaut des Gesetzesentwurfes lautet: "Das Grundgehalt wird mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der einem Erhöhungsbetrag von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist."

Dies bedeutet:

  1. Das Grundgehalt wird um 2,8 Prozent erhöht. Sollte die Erhöhung geringer als 90 Euro sein, so wird ein höherer Prozentsatz als 2,8 Prozent zu Grunde gelegt.
  2. Der letzte Halbsatz des Gesetzestextes sieht vor, dass vom bisherigen Grundgehalt 0,2 Prozent als Versorgungsrücklage verwendet wird.
  3. Das neue Grundgehalt setzt sich demnach wie folgt zusammen: bisheriges Grundgehalt 2013 - 0,2 Prozent (für die Versorgungsrücklage) + 90 Euro.

Dies hat zur Folge, dass der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Gehalt geringer als 90 Euro ist.

Besonderheiten für die Telekom

Gemäß § 78 Abs.1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) wird für Beamte der Postnachfolgeunternehmen die Beträge des Grundgehaltes, des Familienzuschlags und der Amts- und Stellenzulage mit dem Faktor 0,9524 multipliziert. In den Besoldungsgruppen A2-A8 sind die Beträge des Grundgehaltes vor der Multiplikation um 10,42 Euro vermindert.

Beispiel:

Besoldungsgruppe A7 Stufe 8
Grundgehalt2.791,45 Euro (Tabellenwert Bund 2014)
Abzgl.10,42 Euro
Zwischensumme2.781,03 Euro

Multipliziert mit dem Faktor 0,9524 ergibt den neuen Tabellenwert von 2.648,65 Euro.

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