Konzern

Aktuelle Beurteilungs- und Beförderungsrunde

Informationen zur aktuellen Beurteilungs- und Beförderungsrunde für die aktiven, beurlaubten und insichbeurlaubten Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom AG.

Das Wichtigste in Kürze:

In der laufenden Beförderungsrunde konnten bereits mehr als 2.500 Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes (ohne Besoldungsgruppe A 8) befördert werden.

Eine kleine Anzahl von Beamtinnen und Beamten sind noch von der Sperrung der Beförderungslisten durch Eilverfahren betroffen.

Die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 8 sowie des gehobenen und höheren Dienstes haben ihre Beurteilungen im Frühjahr 2015 erhalten. Auf dieser Basis erfolgt die Beförderungsauswahl, die Beförderungen werden rückwirkend zum 1. Mai 2015 ausgesprochen.

Auch für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 sowie A 9 findet 2015 eine Beförderungsrunde statt.

Im Jahr 2015 findet eine neue Beurteilungsrunde in zwei Abschnitten statt und zwar zu den Beurteilungsstichtagen 31. Mai 2015 und 31. August 2015.

Hinsichtlich der Möglichkeit, auf die Beurteilung zu verzichten, wurde die KBV Beamtenbeurteilung geändert.

Weitere Details zum Thema:

Was ist der aktuelle Stand?

In der laufenden Beförderungsrunde konnten bereits mehr als 2.500 Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes (ohne Besoldungsgruppe A 8) befördert werden.

Aufgrund der verwaltungsgerichtlichen Sperre von Beförderungslisten, die durch Eilverfahren nicht berücksichtigter Beförderungsbewerber angestrengt wurden, können eine Reihe von Beamtinnen und Beamte erst nach Freigabe dieser Listen befördert werden. Dazu müssen die Entscheidungen der Gerichte abgewartet werden. Auf die Zeitplanung der Gerichte hat die Telekom keinen Einfluss. Nach unserer Einschätzung ist in Kürze mit einem weiteren Fortgang zu rechnen. Sobald eine Beförderungsliste nach einer für die Telekom positiven Entscheidung frei wird, setzen wir das Beförderungsverfahren fort.

Die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 8 sowie des gehobenen und höheren Dienstes haben ihre Beurteilungen, die auf Basis des Beurteilungsstichtags 31. Oktober 2013 erstellt worden sind, im Frühjahr 2015 erhalten. Der Beförderungsprozess für das Jahr 2015 ist gestartet worden. Die Beförderungsentscheidung wird Ende Juli getroffen und der Beamte rückwirkend zum 01. Mai in die Planstelle eingewiesen. Für diese Beförderungsrunde steht ein Kontingent an Beförderungsplanstellen aus den Jahren 2012 bis 2015 zur Verfügung.

Auch für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 sowie A 9 findet 2015 eine Beförderungsrunde statt. Grundlage hierfür bilden die Beurteilungen, die zum Beurteilungsstichtag 31. Oktober 2013 erstellt worden sind. Es steht das Kontingent an Beförderungsplanstellen des Jahres 2015 zur Verfügung.

Start der Beurteilungsrunde 2015

Im Jahr 2015 findet eine neue Beurteilungsrunde für alle Beamtinnen und Beamte statt. Um die Beurteilungsgruppen überschaubar zu halten, erfolgt der Aufruf zur Abgabe einer Stellungnahme durch die Führungskräfte in zwei Abschnitten:

  1. Ab Anfang Juni bis spätestens 31.07.2015 für Beamte des einfachen und mittleren Dienstes (ohne das Spitzenamt A 9 VZ + Amtszulage);

    Beurteilungszeitraum ist der 01.11.2013 bis 31.05.2015,
    Beurteilungsstichtag der 31.05.2015.
  2. Ab Anfang September bis spätestens 31.10.2015 für Beamte des Spitzenamtes des mittleren Dienstes (A 9 VZ + Amtszulage) sowie für Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes;

    Beurteilungszeitraum ist der 01.11.2013 bis 31.08.2015,
    Beurteilungsstichtag der 31.08.2015.

Wie bereits im Herbst 2013 erhalten die Führungskräfte zum jeweiligen Stichtag eine Erinnerung zur Abgabe einer Stellungnahme über MyPortal, wenn eine Führungsbeziehung zu einer Beamtin/einem Beamten der oben genannten Gruppen besteht.

Zum Beurteilungsstichtag fertigt die unmittelbare Führungskraft eine Stellungnahme. Diese umfasst eine Bewertung der ausgeübten Tätigkeit zu unterschiedlichen Einzelkriterien. Die Stellungnahme enthält kein zusammenfassendes Gesamturteil und berücksichtigt keine dienstrechtlichen Aspekte, wie z.B. eine eventuelle Höherwertigkeit der Funktion gegenüber der beamtenrechtlichen Besoldungsstufe. Sollten im Beurteilungszeitraum die Führungskräfte gewechselt haben, fertigt jede Führungskraft für den Zeitraum der Führungsbeziehung eine Stellungnahme.

Die Stellungnahme wird im Anschluss durch Beauftragte des Dienstvorgesetzten, den sogenannten Beurteilern, unter Berücksichtigung von weiteren Erkenntnissen und dienstrechtlicher Aspekte in eine dienstliche Beurteilung transformiert.

Hinsichtlich der Möglichkeit, auf die Beurteilung zu verzichten, wurde die KBV Beamtenbeurteilung geändert. Details dazu siehe im folgenden Punkt.

Was ist neu?

Bisher konnten Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Spitzenamt ihrer Laufbahn befinden und daher nicht mehr befördert werden können, mit einem besonderen Antrag auf ihr Recht auf eine dienstlichen Beurteilung verzichten. Künftig wird für Beamtinnen und Beamte im Endamt der jeweiligen Laufbahn sowie Beamte in der passiven Phase der Altersteilzeit grundsätzlich keine dienstliche Beurteilung mehr erstellt, es sei denn, dies wird durch besonderen Antrag ausdrücklich gewünscht. Beamte mit genehmigten Vorruhestand haben weiterhin die Möglichkeit, auf die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung zu verzichten.

Diese Info wird im Auftrag des Vorstandes herausgegeben, der die Befugnisse des Dienstherrn Bund für die bei der Deutschen Telekom tätigen Bundesbeamten ausübt. Die Regelungen sind verbindlich anzuwenden.

FAQ