Konzern

Beamte: Beurteilungs-Verfahren bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in mehreren aktuellen Entscheidungen die grundsätzliche Vorgehensweise der Deutschen Telekom AG bei der Beamtenbeurteilung und -beförderung ausdrücklich bestätigt.

In der Begründung eines Beschlusses, der durchaus als Weichenstellung verstanden werden kann und dem damit generelle Bedeutung für das gesamte Beurteilungs- und Beförderungssystem bei der Deutschen Telekom AG zukommt, stellt das Gericht fest, dass beurlaubte Beamte wie aktive Beamte dienstlich zu beurteilen sind. In einem weiteren Einzelfall ging das Gericht auf die Rolle der Beurteiler ein, die im Auftrag des Dienstvorgesetzten tätig werden und den beurteilten Beamten nicht zwingend aus eigener Anschauung kennen. Dies sah das Gericht genauso als unbedenklich an wie die Erstellung der vorbereitenden Stellungnahme durch die jeweilige Führungskraft. In zwei Einzelfällen hat das Gericht festgestellt, dass die Entscheidungsgrundlage für das individuelle Beurteilungsergebnis anders angelegt werden muss.

Die Entscheidungen sind für die Deutsche Telekom und alle hier beschäftigten Beamtinnen und Beamten sehr erfreulich. Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt damit das Bestreben der Deutschen Telekom in den letzten zwei Jahren, ein rechtssicheres Beurteilungsverfahren zu implementieren. Bislang konnten aufgrund dieses neuen Systems bereits über 2.500 Beamtinnen und Beamten befördert werden. Eine weitere – weit größere – Beförderungswelle steht nun unmittelbar bevor und kann somit planmäßig durchgeführt werden.

Momentan werden die Beförderungsentscheidungen der aktuellen Beförderungsrunde getroffen. Im Juli 2015 erhalten die Beamtinnen und Beamten, die in der Beurteilungsrunde des gehobenen und höheren Dienstes sowie der Besoldungsgruppe A 8 als Leistungsstärkste abgeschnitten haben, eine Benachrichtigung über ihre Beförderung. Diese wird dann rückwirkend zum 1. Mai 2015 ausgesprochen. Zuvor werden Ende Juni 2015 sogenannte Konkurrentenmitteilungen an diejenigen Beamtinnen und Beamten versandt, die diesmal nicht bei der Beförderung berücksichtigt werden konnten.

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