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Wichtige Info zum Kindergeld

Falls Ihr Kind (über 18 Jahre) in diesem Sommer die Schulausbildung oder Ausbildung abschließt, sollten Sie unbedingt die Familienkasse informieren.

Dadurch können unnötige Zahlungsunterbrechungen oder Überzahlungen vermieden werden. In der Regel zahlt die Familienkasse das Kindergeld für den Zeitraum der nachgewiesenen Schulausbildung (anhand der vorgelegten Bescheinigung).

Viermonatige Übergangszeit

Nach Ende der Schulausbildung wird Ihnen zusätzlich eine Übergangszeit von vier Monaten gewährt, damit Sie der Familienkasse sowohl eine Kopie des Abschlusszeugnisses als auch einen Nachweis über die weitere Tätigkeit (zum Beispiel Beginn des Studium oder der Ausbildung) vorlegen können.

Für die Zusendung können Sie das Formular „Kindergeld: Vorlage von Unterlagen (pdf, 89,5 KB)“ zur Zusendung von Unterlagen/Nachweisen“ nutzen. Dieses – wie auch allgemeine Kindergeldinformationen - finden Sie unter „Ansprechpartner, Allgemeines und Formulare“.

FAQ