Konzern

Aktuelle Beurteilungs- und Beförderungsrunde

Informationen zur aktuellen Beurteilungs- und Beförderungsrunde für die aktiven, beurlaubten und insichbeurlaubten Beamtinnen und Beamten der Deutschen Telekom AG.

Beförderungsrunde für Beamtinnen und Beamte erfolgreich durchgeführt

Die überaus erfolgreiche Durchführung der aktuellen Beförderungsrunde für Beamtinnen und Beamte, bei der in den beiden Jahren 2014 und 2015 insgesamt gut 7.000 Beförderungen realisiert werden konnten, stellt für die Telekom wie auch die unmittelbar betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die davon profitieren, einen großen Schritt nach vorne dar.

Zur Erinnerung: Die Beurteilungsrunde 2012 musste im Jahr 2013 aufgrund neuer Rechtsprechung gestoppt werden; dadurch konnten weder 2012 noch 2013 Beförderungen ausgesprochen werden. Die sehr aufwändige Etablierung eines vollkommen neuen und rechtssicheren Beurteilungsverfahrens, dessen Umsetzung für alle Beteiligten eine enorme Herausforderung dargestellt hat, trägt mit der beachtlichen Zahl an Beförderungen für rund ein Fünftel aller Beamtinnen und Beamten bei der Telekom nun Früchte. Weitere Beförderungsrunden werden auf Basis der neuen Systematik durchgeführt werden.

Wir sind zuversichtlich, dass die anhängigen Eilverfahren, in denen nicht berücksichtigte Beförderungsbewerber die Beförderungsauswahl überprüfen lassen und die momentan noch einige Listensperrungen verursachen, in naher Zukunft abgeschlossen werden können. Dazu bedarf es einer Entscheidung des jeweiligen Verwaltungsgerichts. Sobald sich das jeweilige Gericht von der Rechtmäßigkeit unseres Verfahrens überzeugt hat und nach Eintreten der Bestandskraft dieser Entscheidung eine Beförderungsliste freigegeben werden kann, wird in diesen Fällen das Beförderungsverfahren unmittelbar wieder aufgenommen. Dann können auch die hier Betroffenen mit einer rückwirkenden Einweisung in ihre neue Planstelle rechnen.

Vor gut einem Jahr, im Juni 2014, haben wir im TSN darüber informiert, dass die Telekom eine einmalige gesetzliche Sonderregelung zu § 5 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz anstrebt, um die Folgen der verspäteten Beförderungsrunde abzumildern. Dieser Paragraph bestimmt, dass Beamte eine zweijährige Wartefrist benötigen, bis ihr zuletzt erreichtes Beförderungsamt ruhegehaltfähig – also auch nach der Pensionierung wirksam – wird. Durch das zwangsläufige Aussetzen der Beförderungen in den Jahren 2012 und 2013 kommt die aktuelle Beförderung im Einzelfall nicht mehr rechtzeitig, um nach Eintritt in den Vorruhe- oder Ruhestand davon profitieren zu können. Für die angestrebte Ausnahmeregelung ist die Telekom auf den Gesetzgeber angewiesen, entsprechende Initiativen wurden bei den für die Beamtengesetzgebung zuständigen Bundesministerien unternommen.

Die Komplexität der Gesetzgebung und die Rückmeldungen der zuständigen Bundesministerien mit Hinweis auf den Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Bundesbeamten auch außerhalb der Telekom lassen einen Erfolg unserer gemeinsam mit dem Sozialpartner angestrengten Bemühungen zum jetzigen Zeitpunkt bedauerlicherweise nicht mehr erwarten. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die allermeisten der jetzt beförderten Telekom-Beamtinnen und -Beamten lebenslang einen namhaften finanziellen Nutzen aus ihrem neuen Amt werden ziehen können.

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