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Erhöhung des Kindergeldes

Das Kindergeld wurde rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro pro Kind erhöht. Zum 1. Januar 2016 erfolgt eine weitere Erhöhung um zwei Euro pro Kind.

Im Juli 2015 wurde mit dem "Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags" die Erhöhung des Kindergeldes in zwei Stufen beschlossen.

Das Kindergeld beträgt demnach rückwirkend ab 1. Januar 2015 monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 188 Euro für das dritte Kind 194 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 219 Euro.

Die entsprechende Nachzahlung des erhöhten Kindergeldbetrages für die betroffenen Kindergeldempfänger erfolgt automatisch mit der Abrechnung für Oktober 2015 und wird in der Bezügemitteilung ausgewiesen.

Ab dem 1. Januar 2016 erhöhen sich die Beträge je Kind nochmals um zwei Euro.

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