Grenzwerte schützen
Welche Rolle spielen Grenzwerte für die Sicherheit des Mobilfunks und wie kommen diese zustande?
Gesundheitsschutz durch Grenzwerte
Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit. Auch für den Mobilfunk gibt es Grenzwerte. Sie basieren auf umfassenden Forschungsergebnissen und geben die Grenze erlaubter Belastungen an, die nicht überschritten werden darf. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken für die Menschen ausgehen.
Die Fachgremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) überprüfen die Grenzwerte fortlaufend. Dazu werten sie ständig die neuesten Forschungsergebnisse aus. Ihre Fachmeinung ist, dass der Mobilfunk bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte gesundheitlich unbedenklich ist.
Grenzwerte für Handys
Der Grenzwert wird als spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert) in Watt pro Kilogramm (Körpergewicht) angegeben. SAR ist ein Maß für die im Kopf aufgenommenen elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren vom Handy ausgesendet werden.
Basierend auf den Empfehlungen der ICNIRP und der WHO hat die Europäische Kommission in der EU-Ratsempfehlung von 1999 für Handys einen Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm festgeschrieben. Er gilt in allen europäischen Ländern und gewährleistet den sicheren Gebrauch des Handys auch bei maximaler Sendeleistung. Alle Mobiltelefone sind so konstruiert, dass sie den SAR-Wert von 2 Watt pro Kilogramm nicht nur einhalten, sondern deutlich unterschreiten. Der für ein Handy angegebene SAR-Wert ist der Wert, der bei maximaler Sendeleistung ermittelt wurde.
Grenzwerte für Basisstationen
SAR-Werte zu messen, ist sehr aufwendig. Deshalb hat die Forschung abgeleitete Grenzwerte festgelegt. Diese gelten für das elektrische und magnetische Feld außerhalb des Körpers im freien Raum. Sie gewährleisten, dass die SAR-Grenzwerte innerhalb des Körpers unter keinen Umständen überschritten werden.
Die von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte für Mobilfunk-Basisstationen sind in Deutschland seit 1997 gesetzlich verankert und in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) festgeschrieben.
Sicherheitsabstände
In der Praxis wird aus den Grenzwerten ein Sicherheitsbereich abgeleitet. Außerhalb dieses Bereichs können sich Menschen ohne Bedenken dauerhaft aufhalten.
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