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Klaus vom Hofe

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Jetzt an Geschenke denken

Heute in fünf Monaten ist Heiligabend. Endlich Bescherung. Doch Arbeitnehmer und Amtsträger sollten ganzjährig beim Thema Geschenke sensibel sein. Schon eine kleine Nettigkeit kann zum Bestechungsthema werden.

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Es ist Hochsommer - und ich schreibe was von Weihnachten. Man könnte meinen, ich hätte sie nicht mehr alle am Christbaum. Aber das nehme ich in Kauf für ein Thema, das die Arbeitswelt meist nur in der Adventszeit beleuchtet. Wenn überhaupt.

Die Fragen sind ganzjährig aktuell: „Darf ich das als Arbeitnehmer von Kunden oder Geschäftspartnern annehmen?“ oder „Darf ich das verschenken?“.

Ich persönlich bin da ziemlich unsicher. Eine Kiste voller Orangen samt hochwertiger Saftpresse, Eintrittskarten fürs U2-Konzert, ein vom Autor handsigniertes Buch? Verlockend. Wo kein Richter, da kein Kläger? Macht doch eh jeder? Wir wissen doch alle, wie’s läuft?

Wie brisant das Thema ist, zeigt ein Beispiel. Es ging breit durch die Presse. Eine Lehrerin wurde 2015 zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verdonnert. Stein des Anstoßes: Sie hatte eine Skulptur im Wert von 200 Euro als Abschiedsgeschenk ihres Abiturkurses angenommen.

Ich frage bei unseren Compliance-Kollegen nach. Ja, für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten sehr strenge Regeln. Ein Präsent für einen Lehrer etwa darf einen Wert von zehn Euro nicht überschreiten. Also auch wichtig zu wissen für alle außerhalb der Geschäftswelt: Schüler sowie Eltern, selbst wenn der Nachwuchs noch den öffentlichen Kindergarten besucht.  

Zwei Fragen helfen

Und was gilt für uns normale Arbeitnehmer? Ich weiß, offen gesagt, nicht, wie oft ich das schon nachgeschlagen habe. Vergesse es meist wieder. Zum Glück gibt es bei uns im Unternehmen auch ein Auskunftsteam („Ask me“), das bei solchen Fragen zur Seite steht.

Von der Telekom, die sich nach den üblichen Vorgaben richtet, kommt zumindest kein kategorisches Nein. Klingt schon mal gut. So heißt es: Geschenke gehören zum Geschäftsleben und sind nicht grundsätzlich verboten. Sie müssen aber angemessen sein und dürfen nicht dazu eingesetzt werden, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen. 

Und was heißt das konkret? Kontrollfragen sollen weiterhelfen: „Handelt es sich um eine reine Geste im Rahmen normaler Höflichkeit“, „Fühle ich mich durch die Annahme verpflichtet?“ Wer die erste Frage für sich bejaht und die zweite verneint, kann Werbe-Geschenke im Wert von 25 Euro pro Schenkendem und Kalenderjahr annehmen. Bei sonstigen Sachgeschenken gilt dasselbe bei einem Höchstwert von 50 Euro. Auch bei Geschäftsessen und Einladungen zu Fußballspielen oder anderen Events gibt es solche Leitplanken. Und natürlich für alle, die selbst Geschäftspartner beschenken möchten.

Dem Bauchgefühl folgen

Fest steht also weiterhin: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch was ist, wenn eine spätere Geschäftsentscheidung nun doch nicht mehr ganz so objektiv gefällt werden kann? Oder wenn der Wunsch nach Gegenleistungen klar im Raum steht? Also wenn sich das komische Gefühl im Bauch meldet? Dann könnte durchaus Korruption im Spiel sein. Also das, von dem manche sagen: „Betrifft mich doch gar nicht“.

Korruption ist ebenso schädlich wie strafbar. Und dennoch in Deutschland auf dem Vormarsch, wie die Befragung „EMEIA Fraud Survey 2017“ der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young ergab:  

„Mehr als zwei von fünf befragten Unternehmen … (43 Prozent) sind der Ansicht, dass Bestechung bzw. korrupte Methoden hierzulande weit verbreitet sind. Damit ist die Korruptionswahrnehmung … gegenüber 2015, als dies nur 26 Prozent der Befragten angaben, sprunghaft angestiegen und liegt sogar deutlich über dem Wert für Westeuropa (33 Prozent), der zum dritten Mal in Folge gesunken ist.“

Die Folgen von Korruption sind schlimm. Etwa, dass nicht der beste Anbieter den Auftrag erhält. Dass dadurch Gebäude zusammenstürzen. Oder dass nicht die richtigen Menschen Zugang zur (Aus-) Bildung erhalten - um nur zwei von unzähligen Beispielen zu nennen. Deutliche Worte findet hierzu Olajobi Makinwa von den United Nations auf telekom.com. 

Antikorruptionstag setzt Zeichen

Umso besser, dass Institutionen wie Transparency International sich weltweit der Korruptionsbekämpfung verschrieben haben. Und dass die Vereinten Nationen den  Antikorruptionstag ins Leben gerufen haben. Weltweit schließen sich Menschen, Organisationen und Unternehmen an, indem sie gemeinsam Zeichen gegen Korruption setzen: in sozialen Netzwerken und anderen Medien genauso wie in der realen Welt.

Der Antikorruptionstag hat einen festen Termin: der 9. Dezember, also kurz vor Weihnachten. Besser als ein Antikorruptionstag wäre natürlich ein Antikorruptionsjahr, wie Ex-FIFA-Berater sowie Antikorruptionsexperte Mark Pieth im Interview feststellt. Diese Aussage gefällt mir. Und erklärt, warum ich mitten im Sommer über Geschenke blogge.  

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