Maulwurf und Erdrakete
Im Netzmagazin zeigen wir, wie Glasfaser in die Haushalte kommt.
Maulwurf und Erdrakete
Im Netzmagazin zeigen wir, wie Glasfaser in die Haushalte kommt.
„Wir nehmen Schwung für die Zukunft!“
Die Deutsche Telekom blickt dank Innovationskraft und Wachstumsprofil zuversichtlich in die Zukunft.
Countdown zur EURO 2024
Bei der Fußball-Europameisterschaft spielt die Telekom als Netzausrüster, nationaler Sponsor und TV-Rechteinhaber eine zentrale Rolle.
Klarer Kurs
Klimaneutrales Wirtschaften, digitale Teilhabe und ausgezeichnete Transparenz. Die Telekom ist 2023 nachhaltiger geworden.
Leichte Sprache
Inklusion ist uns bei der Deutschen Telekom wichtig. Wir wollen möglichst alle Menschen erreichen. Deshalb bieten wir jetzt Inhalte in Leichter Sprache an.
Jeder Aktionär kann seine Eintragung in das Aktienregister unterbinden, wenn er seiner Bank gegenüber Widerspruch gegen die Eintragung erhebt. In diesem Fall wird die Bank als Aktionär eingetragen.
Manche der betroffenen Aktionäre sind verwundert, weil Sie sich nicht bewusst sind, Widerspruch erhoben zu haben. Ursache dafür kann sein, dass manche Banken bei über das Internet erteilten Aufträgen den Widerspruch gegen die Eintragung voreingestellt haben.
Der Deutschen Telekom gegenüber gilt der als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Das ist in diesem Fall Ihre Depotbank. Wollen Sie an der Hauptversammlung teilnehmen, muss Ihre Bank sich eine Eintrittkarte für Sie ausstellen lassen und Sie dann zur Abstimmung bevollmächtigen.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.