Ich bin Aktionär, aber nicht im Aktienregister eingetragen: Wie kann das sein?

Jeder Aktionär kann seine Eintragung in das Aktienregister unterbinden, wenn er seiner Bank gegenüber Widerspruch gegen die Eintragung erhebt. In diesem Fall wird die Bank als Aktionär eingetragen.

Manche der betroffenen Aktionäre sind verwundert, weil Sie sich nicht bewusst sind, Widerspruch erhoben zu haben. Ursache dafür kann sein, dass manche Banken bei über das Internet erteilten Aufträgen den Widerspruch gegen die Eintragung voreingestellt haben.

Der Deutschen Telekom gegenüber gilt der als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Das ist in diesem Fall Ihre Depotbank. Wollen Sie an der Hauptversammlung teilnehmen, muss Ihre Bank sich eine Eintrittkarte für Sie ausstellen lassen und Sie dann zur Abstimmung bevollmächtigen.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.