Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
I.
Aufsichtsrat und Vorstand erklären, dass seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 16. Dezember 2003 den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde.
Eine erfolgsorientierte Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder erfolgte bis zum 31. Dezember 2003 nicht. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wurde durch die Gewährung von Sitzungsgeldern berücksichtigt; der Vorsitz in Ausschüssen wurde bis zum 31. Dezember 2003 nicht gesondert vergütet (Ziff. 5.4.5 des Kodex).
Die Hauptversammlung vom 18. Mai 2004 beschloss mit Wirkung zum 1. Januar 2004 eine kodexkonforme Änderung der in § 13 der Satzung geregelten Aufsichtsratsvergütung.
II.
Aufsichtsrat und Vorstand erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wird.
Bonn, den 16. Dezember 2004
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand