Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
I.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 19. Dezember 2002 den vom Bundesministerium der Justiz am 26. November 2002 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde.
Eine erfolgsorientierte Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder erfolgte nicht. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wurde durch die Gewährung von Sitzungsgeldern berücksichtigt; der Vorsitz in Ausschüssen wurde nicht gesondert vergütet (Ziff. 5.4.5 des Kodex).
Der Konzernabschluss wurde nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte wurden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht (Ziff. 7.1.2 des Kodex).
II.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wird:
Eine erfolgsorientierte Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nicht. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird durch die Gewährung von Sitzungsgeldern berücksichtigt; der Vorsitz in Ausschüssen wird nicht gesondert vergütet (Ziff. 5.4.5 des Kodex). Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen jedoch, der nächsten Hauptversammlung am 18. Mai 2004 vorzuschlagen, die in der Satzung geregelte Aufsichtsratsvergütung kodexkonform zu ändern.
Bonn, den 16. Dezember 2003
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand