Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
I.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 4. Dezember 2008 den vom Bundesministerium der Justiz am 8. August 2008 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wurde.
II.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wird.
Bonn, den 04. Dezember 2008
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand