Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
I.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 11. Dezember 2006 den vom
Bundesministerium der Justiz am 24. Juli 2006 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wurde.
II.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 20. Juli 2007 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wird.
Bonn, den 6. Dezember 2007
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand