Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
I.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 12. Dezember 2005 den vom Bundesministerium der Justiz am 20. Juli 2005 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde.
II.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 24. Juli 2006 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird.
Bonn, den 11. Dezember 2006
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand