Ergänzung zur Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom 16. Dezember 2003
I.
Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG haben am 16. Dezember 2003 eine Entsprechenserklärung abgegeben, in der für das Geschäftsjahr 2004 folgende Einschränkung gemacht worden ist.
"Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wird:
Eine erfolgsorientierte Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nicht. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird durch die Gewährung von Sitzungsgeldern berücksichtigt; der Vorsitz in Ausschüssen wird nicht gesondert vergütet (Ziff. 5.4.5 des Kodex). Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen jedoch, der nächsten Hauptversammlung am 18. Mai 2004 vorzuschlagen, die in der Satzung geregelte Aufsichtsratsvergütung kodexkonform zu ändern."
II.
Nach der Eintragung der von der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 18. Mai 2004 zu TOP 13 der Tagesordnung (Neufassung des § 13 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung)) beschlossenen Satzungsänderung in das Handelregister am 2. Juni 2004 erklären Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG nun, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ohne Ausnahme entsprochen wird.
Bonn, den 28. Juli 2004
Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand