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Was ist der aktuelle Stand des Verkaufs der englischen EE an die BT Group?

Wir freuen uns über die positive Entwicklung des geplanten Verkaufs von EE an die BT Group. Die britische Genehmigungsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass die Vereinbarung zum Verkauf unserer Mobilfunk-Beteiligung EE an die britische BT Group ohne Auflagen genehmigungsfähig ist. Damit sind wir einen großen Schritt weitergekommen, allerdings noch nicht am Ziel.  In den kommenden Wochen ist die Prüfung durch die Behörde abzuschließen und dann – hoffentlich – dieses Ergebnis zu bestätigen.

Wie bereiten Sie sich auf die Frequenzauktion in den USA vor?

Wir haben im nächsten Jahr eine Frequenzauktion vor uns, die auch die Frage betrifft: Sind wir ausreichend ausgestattet, um dauerhaft erfolgreich zu sein? Wir sind bezüglich dieser Frequenzauktion ganz entspannt. Anders als in Europa haben wir in den USA immer die Situation, dass das Spektrum, das man erwirbt, tatsächlich einem gehört und nicht nur ein Nutzungsrecht ist wie in Europa. Es ist ein Wert, den man erwirbt, den man weiterverkaufen kann, der eine Engpass-Ressource ist und sich im Regelfall in der Wertsituation entwickelt. Insofern haben wir auf der Wertseite kein Fragezeichen. Wir sind hervorragend aufgestellt, um uns die notwendigen Anteile zu holen. Das amerikanische Team hat vor zwei Tagen erfolgreich einen Teil des notwendigen Fundings erledigt und hat 4 Milliarden aus dem Markt geholt. Demnach sind wir dort in einer hervorragenden Situation. Unsere Strategie, die wir seit Jahren formuliert haben, bleibt intakt.

Wie lange ist die Dividende noch steuerfrei?

Es kann davon ausgegangen werden, dass die in 2016 ausgezahlte Dividende der Deutschen Telekom AG ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgeschüttet wird. Darüber hinaus braucht die Telekom-Dividende in dem genannten Jahr auch nicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung des inländischen Aktionärs angegeben zu werden. Dies gilt voraussichtlich auch für die kommenden Jahre. Wie lange die Auszahlung konkret zukünftig ohne Kapitalertragsteuereinbehalt erfolgt, hängt von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab - wie bspw. den steuerlichen Inlandsergebnissen, Reorganisationen des Konzerns oder auch potentiellen Änderungen der steuergesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. 

Wo sind a) die Steuerfreiheit der Dividende und b) die Veräußerungsgewinnbesteuerung geregelt?

Werden Einlagen zurückgewährt, stellen § 27des Körperschaftsteuergesetzes und § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 EStG sicher, dass diese Zahlungszuflüsse beim Gesellschafter nicht als Kapitaleinkünfte einzuordnen sind.
Nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 EStG gehören „Bezüge, soweit sie aus Aus-schüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft (ist die DTAG) stammen, für die Eigenkapital des § 27 KStGals verwendet gilt (und das ist bei der DTAG der Fall), nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen“.
Die Minderung der Anschaffungskosten, die nach Auffassung der Finanzverwaltung vorzunehmen ist (mit dem Ergebnis eines höheren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns im Verkaufsfall), gilt für Aktien, die ab dem 1. Januar 2009 erworben wurden.
Die Tatsache, dass Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sind, ist in § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes geregelt.

Dass die erhaltenen Dividenden von den Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden müssen, entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung, wird aber auch in der Kommentierung zum Einkommensteuergesetz vertreten (z.B. Ludwig Schmidt, EStG, Rn. 66 zu § 20 EStG).

Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Aktien gilt gem. § 20 Absatz 4 Satz 7 als Verbrauchsreihenfolge die fifo-Methode (first in first out).

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