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Sexting – riskante Selfies der pikanten Art

Private Nacktaufnahmen sollten besser nicht im Netz stehen.

„Sexting“ ist gerade unter Jugendlichen ein stark verbreitetes, aber gefährliches Spiel mit der Eitelkeit und erotischen Bedürfnissen. Das Kunstwort setzt sich zusammen aus „Sex“ und „Texting“, was bedeuten soll, dass erotische Textnachrichten versendet werden. Allgemein wird der Begriff so verstanden, dass hierbei Nacktaufnahmen an einen Gesprächspartner verschickt werden.

Eltern werden es vielleicht schockierend finden, dass Sexting unter Jugendlichen durchaus verbreitet ist. Doch eine Befragung aus dem Jahr 2015 zeigte, dass 51 Prozent der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren jemanden kennen, der schon einmal Nacktaufnahmen von sich selbst an andere geschickt hat. Ein Drittel (33 Prozent) hat selbst schon Fotos oder Videos erhalten, auf denen die oder der Abgebildete fast nackt oder nackt zu sehen ist. 16 Prozent der Jugendlichen gaben an, schon einmal Nacktaufnahmen von sich selbst erstellt und diese dann meistens auch verschickt zu haben. Aufgrund der ohnehin weiten Verbreitung raten Pädagogen dazu, Sexting dem Nachwuchs nicht kategorisch zu verbieten oder gar mit Strafen zu drohen. Stattdessen sei es deutlich besser, für die drohenden Gefahren zu sensibilisieren und auf die hohen Risiken hinzuweisen.

Sexting entsteht meist aus Neugier. Jugendliche setzen sich mit ihrer Sexualität auseinander. Dazu gehört auch die Selbstvergewisserung, ob man für andere interessant und begehrenswert ist.

Wann Sexting problematisch werden kann

Das Versenden der Nacktfotos kann gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch werden.

  • Vielen Versendern ist nicht bewusst, dass Sexting zu Cybermobbing werden kann, wenn die privaten Bilder weiterverbreitet werden. Der einstige Liebesbeweis wird dann zum Bumerang und zur Grundlage von Diffamierungen und Bloßstellung.
  • Freizügige Aufnahmen können die Basis für sexualisierte Ausbeutung und Erpressung werden (Sextortion). Durch Erpressung (etwa mit der Drohung, die Bilder weiterzuverbreiten) werden Geld oder auch weitere Aufnahmen eingefordert.
  • Der Versand und der Besitz pornografischer Aufnahmen kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres strafrechtlich verfolgt werden, gerade wenn es sich um kinder- bzw. jugendpornografische Darstellungen handelt. Laut § 184 b StGB sind somit strafrechtliche Folgen zu erwarten, wenn beim Sexting Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren hergestellt, versandt und aufbewahrt werden. Das Gleiche gilt in der Regel für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Eine Ausnahme lässt der Gesetzgeber hier nur zu, wenn das Material mit Einwilligung der dargestellten Personen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erstellt wurde. Diese Einwilligung kann aber, etwa nach Beziehungsende, widerrufen werden.

Neben den Hinweisen auf die Gefahren ist es für Eltern empfehlenswert, den Jugendlichen Regeln mit auf den Weg zu geben, damit aus dem Sexting keine Gefahren erwachsen. Und sensibel zu reagieren für den Fall, dass erotische Fotos verbreitet worden sind. Nicht dem Kind die Schuld geben, sondern denjenigen, die das Material verbreiten. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, einen Weg zu finden, dagegen etwas zu unternehmen.

Der beste Weg, Schwierigkeiten zu vermeiden, besteht natürlich darin, Sexting ganz zu unterlassen. Sicherlich gehört Sexting zu den Kommunikationsformen, bei denen es Erwachsenen schwerfällt, sich den eigenen Nachwuchs vorzustellen. Vor dem Phänomen die Augen zu verschließen und es zu ignorieren, hilft aber nicht weiter. 

Mehr Sicherheit beim Sexting – was Eltern ihren Kindern raten sollten

  • Vor dem Posten nachdenken. Am besten auf die Herausgabe persönlicher Bilder verzichten und mögliche Folgen bedenken.
  • Sicherheitseinstellungen nutzen und Inhalte ausschließlich bestimmten Personen zugänglich machen. Trotzdem daran denken, dass Freunde vielleicht nicht immer Freunde bleiben und die Fotos nachträglich kopieren und verteilen könnten.
  • Gerade bei fremden Kontakten misstrauisch sein. Man kann nie wissen, wer sich hinter einem Benutzernamen verbirgt. Auch bei scheinbar bekannten Chatpartnern kann man nie sicher sein, ob jemand mitliest und Informationen weitergibt oder ob Inhalte etwa über Screenshots gespeichert und weitergegeben werden.  
  • Auf Anonymität achten. Wenn Nacktfotos gemacht werden, darauf achten, dass man darauf nicht zu identifizieren ist. Das Gesicht darf nicht zu sehen sein, keine Tätowierungen, Piercings oder sehr markante Muttermale.
  • Empfänger überprüfen. Wenn Sexting schon sein muss, dann genau darauf achten, dass die Bilder auch an die gewünschte Person gehen. Lieber einmal zu viel kontrollieren, ob der Empfänger der richtige ist. 
  • Automatische Uploads ausschalten. Viele Apps bieten dem Nutzer an, neue Fotos automatisch hochzuladen. Jugendliche, die Sexting betreiben, sollten diese Funktion unbedingt ausschalten.
  • Apps misstrauen. Nicht auf die Versprechen von Apps verlassen! Auch ein Löschen nach 24 Stunden oder nach 30 Sekunden ist keine Garantie dafür, dass das Material nicht in falsche Hände fällt. Die Bilder könnten per Screenshot gesichert worden sein. Und binnen 24 Stunden kann ein Video oder Bild sich schon viral verbreitet haben.
  • Daran denken, dass Beziehungen sich ändern und Vertrauen enttäuscht werden kann. Wichtig ist auch, darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei der Weitergabe persönlichen Materials von anderen nicht um einen harmlosen Scherz handelt, sondern dass dies weitreichende, strafrechtlich relevante Folgen haben kann.

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