Was ist der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum?

Ein Pflichtpraktikum wird im Rahmen deines Studiums als Prüfungsleistung gefordert und ist daher fest in deiner Studienordnung verankert. Im Falle eines freiwilligen Praktikums schreibt dir keiner vor, wo, wann und dass du das Praktikum absolvierst. Dein freiwilliges Praktikum kannst du bei uns für maximal sechs Monate während des Studiums oder zwischen Bachelor und Master machen. Da ein Pflichtpraktikum innerhalb einer in der Prüfungsordnung festgelegten Frist absolviert werden muss, können keine Urlaubstage bewilligt werden. Freiwillige Praktikanten haben Anspruch auf Urlaub.

Diese Unterscheidungen sind für die Vertragserstellung relevant, da je nach Studienstatus andere Bescheinigungen erforderlich sind (zum Beispiel Bescheinigung über deine Krankenkasse, Immatrikulation oder deinen Bachelorabschluss).