Was ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber?

Gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern hat die Telekom bereits 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung sowie eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet.

Darin haben die Mobilfunkbetreiber eine Reihe von Maßnahmen zugesagt, um den Verbraucher- und Gesundheitsschutz, die Forschungsförderung sowie die Zusammenarbeit mit den Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zu verbessern.

Dies hat die Diskussion um den Mobilfunk merklich beruhigt und die Zusammenarbeit aller am Netzausbau Beteiligten verbessert. Das zeigen auch die regelmäßig durchgeführten Überprüfungen durch unabhängige Gutachter. Anlässlich des 10. Jahrestags haben die Deutschen Netzbetreiber und die Bundesregierung die Weiterführung der Selbstverpflichtung in 2011 bestätigt. Das aktuelle Gutachten wurde 2020 dem Bundesumweltministerium übergeben und veröffentlicht.

Bundesumweltministerium: Übersicht zu den Gutachten der Selbstverpflichtung