Wer kontrolliert die Einhaltung der Grenzwerte für Basisstationen in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur (für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, (www.bundesnetzagentur.de) prüft die Einhaltung der Grenzwerte für den Mobilfunk.

Dies geschieht vor Inbetriebnahme und bei jeder technischen Änderung einer Mobilfunk-Basisstation mit mehr als 10 Watt Sendeleistung anhand der technischen Daten und Bauunterlagen. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, stellt die Bundesnetzagentur eine Betriebserlaubnis aus – die sogenannte Standortbescheinigung.

Darin wird der Sicherheitsabstand um jede Basisstation festgelegt. Er wird aus den Grenzwerten abgeleitet und stellt sicher, dass der dauerhafte Aufenthalt für Menschen außerhalb des Sicherheitsbereichs unbedenklich ist.

Zusätzlich zur Standortbescheinigung kontrolliert die Bundesnetzagentur in unregelmäßigen Abständen und unangemeldet, ob die Mobilfunkanlagen noch die Bedingungen der Betriebserlaubnis erfüllen.