Maulwurf und Erdrakete
Im Netzmagazin zeigen wir, wie Glasfaser in die Haushalte kommt.
Maulwurf und Erdrakete
Im Netzmagazin zeigen wir, wie Glasfaser in die Haushalte kommt.
„Wir nehmen Schwung für die Zukunft!“
Die Deutsche Telekom blickt dank Innovationskraft und Wachstumsprofil zuversichtlich in die Zukunft.
Countdown zur EURO 2024
Bei der Fußball-Europameisterschaft spielt die Telekom als Netzausrüster, nationaler Sponsor und TV-Rechteinhaber eine zentrale Rolle.
Klarer Kurs
Klimaneutrales Wirtschaften, digitale Teilhabe und ausgezeichnete Transparenz. Die Telekom ist 2023 nachhaltiger geworden.
Leichte Sprache
Inklusion ist uns bei der Deutschen Telekom wichtig. Wir wollen möglichst alle Menschen erreichen. Deshalb bieten wir jetzt Inhalte in Leichter Sprache an.
Die Bundesnetzagentur (für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, (www.bundesnetzagentur.de) prüft die Einhaltung der Grenzwerte für den Mobilfunk.
Dies geschieht vor Inbetriebnahme und bei jeder technischen Änderung einer Mobilfunk-Basisstation mit mehr als 10 Watt Sendeleistung anhand der technischen Daten und Bauunterlagen. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, stellt die Bundesnetzagentur eine Betriebserlaubnis aus – die sogenannte Standortbescheinigung.
Darin wird der Sicherheitsabstand um jede Basisstation festgelegt. Er wird aus den Grenzwerten abgeleitet und stellt sicher, dass der dauerhafte Aufenthalt für Menschen außerhalb des Sicherheitsbereichs unbedenklich ist.
Zusätzlich zur Standortbescheinigung kontrolliert die Bundesnetzagentur in unregelmäßigen Abständen und unangemeldet, ob die Mobilfunkanlagen noch die Bedingungen der Betriebserlaubnis erfüllen.