Häufige Fragen und Antworten

Haben Sie noch offene Fragen? Nachfolgend finden Sie unsere häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu.
  • Nach der Umwandlung der Deutschen Bundespost Telekom in eine Aktiengesellschaft zum Jahresanfang 1995 markierte der Börsengang der Deutschen Telekom mit dem 18. November 1996 ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte der Deutschen Telekom.

  • Der Erwerb ist über eine Bank möglich.

  • Die T-Aktie wird in Deutschland an allen Wertpapierbörsen und im elektronischen Handelssystem XETRA sowie auf OTCQX gehandelt.

  • Die Wertpapier-Kennnummer (WKN) lautet 555750 (ISIN DE0005557508).

  • Bei den Aktien der Deutschen Telekom handelt es sich um nennwertlose Stückaktien.

  • Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet voraussichtlich am 16. Mai 2013 statt.

  • Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 hat eine Dividendenausschüttung von € 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen. Die Auszahlung erfolgte ab dem 25. Mai 2012.

  • Für die Jahre 2012-2014 beabsichtigt die Deutsche Telekom die Ausschüttung einer Dividende in folgender Höhe:

    • 2012: 0,70 EUR pro Aktie (Ausschüttung im Mai 2013)
    • 2013: 0,50 EUR pro Aktie (Ausschüttung im Mai 2014)
    • 2014: 0,50 EUR pro Aktie (Ausschüttung im Mai 2015)
  • Die American Depositary Shares (ADS) des Unternehmens wurden letztmals am 18. Juni 2010 an der NYSE gehandelt. Die Telekom hatte das Delisting von der New Yorker Börse am 21. April 2010 beantragt.

    Unter "Delisting" versteht man die Einstellung der Zulassung an einer Wertpapierbörse.

  • Seit dem 21. Juni 2010 werden die American Depositary Shares der Deutschen Telekom AG auf OTCQX International Premier gehandelt. Der OTCQX-Markt ist der Premium-Sektor des U.S.-amerikanischen Over-the-Counter-Markts (Außerbörslicher Handel).

  • Das Verhältnis der American Depositary Receipts (ADRs) gegenüber den zugrunde liegenden Stammaktien beträgt 1:1. Damit entspricht ein ADR der Deutschen Telekom AG einer Stammaktie der Gesellschaft.

  • Fragen und Antworten zur Hauptversammlung mehr...

  • Mit Bekanntmachung vom 17. September 2010 im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet informierte die Deutsche Telekom AG alle ehemaligen TOI Aktionäre, die einen Anspruch auf bare Zuzahlung gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. September 2010 haben, sich bei ihrer ehemaligen Depotbank zu melden, sofern sie nicht automatisch von dort eine entsprechende Zuzahlung erhielten.

    Wer ist berechtigt?
    Anspruchsberechtigt sind diejenigen ehemaligen T-Online Aktionäre, deren Bestände an Aktien/Umtauschansprüchen mit WKN 555770 vom 14. Juli 2006 (abends) im Rahmen der Verschmelzung am 17. Juli 2006 in Aktien der Deutschen Telekom AG umgetauscht wurden und die bislang keine Nachzahlung erhalten haben. Nicht berechtigt sind ehemalige TOI AG-Aktionäre, die ihre Aktien/Umtauschansprüche zwischen der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister am 06. Juni 2006 und dem Umtausch der Aktien/Umtauschansprüche in Aktien der Deutschen Telekom AG am 14. Juli 2006 anderweitig veräußert/abgetreten haben. Nicht berechtigt sind ebenfalls ehemals berechtigte TOI AG-Aktionäre, die ihre Nachbesserungsansprüche abgetreten oder veräußert haben.

    Formblatt ausfüllen
    Die Deutsche Telekom AG möchte nun nochmals allen ehemaligen TOI Aktionären, die anspruchsberechtigt sind und deren Bank das damalige Depot nicht aktivieren kann, die Möglichkeit einräumen, die bare Zuzahlung zu erhalten. Die Deutsche Telekom AG bittet deshalb, das Formblatt (pdf) auszudrucken und die erforderlichen Informationen, ggf. unter Zuhilfenahme der ehemaligen Depotbank, anzugeben.

    Bitte füllen Sie Seite 1 und die erforderlichen Angaben auf Seite 2 des Formblattes im eigenen Interesse sorgfältig, vollständig und gut lesbar aus und senden beide Seiten im Original an die im Formblatt angegebene Versandanschrift.

    Wichtig: Nur ehemalige T-Online International AG Aktionäre, die bisher keine bare Zuzahlung erhalten haben, jedoch anspruchsberechtigt sind, können das folgende Formular verwenden.

    PDF-Formblatt

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24.05.2013 | 17:45

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    16. Mai. 2013 um 09:59 Uhr

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  • 16.05.2013

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