Konzern

ELStAM-Bescheinigungen und Kirchenaustrittsbescheinigungen müssen Sie der Deutschen Telekom AG, HR Busniness Services nicht vorlegen, denn alle Änderungen von Steuerdaten werden elektronisch über die Schnittstelle ELStAM in das System des Arbeitgebers eingespielt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie dies beim Finanzamt beantragt haben.

Eine jährliche Beantragung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Persönliche Freibeträge
  • Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre
  • Steuerklasse II
  • Faktorverfahren

Legen Sie uns bitte keine ELStAM-Bescheinigungen und Kirchenaustrittsbescheinigungen vor.

FAQ