Konzern

Transparenz ist uns sehr wichtig

Telekommunikationsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbehörden bei Überwachungsmaßnahmen zu unterstützen und bestimmte Daten bereitzustellen. Unser Anspruch ist klar: Wir machen unsere Rolle und unser Handeln im Rahmen dieser Vorgaben so transparent wie möglich.

Die Deutsche Telekom hat bereits 2014 als erstes Unternehmen in Deutschland einen Transparenzbericht veröffentlicht. 2016 folgte – nach Analyse der jeweiligen Rechtslagen – der erste internationale Bericht für unsere Tochtergesellschaften. Seitdem entwickeln wir unsere Berichterstattung kontinuierlich weiter.

Unser aktueller, länderübergreifender Bericht gibt einen Überblick über behördliche Anfragen im zurückliegenden Jahr. Dazu zählen Überwachungsmaßnahmen von Telekommunikationsverbindungen sowie Auskünfte zu Anschlussinhabern und Verkehrsdaten. Erstmals enthalten die Zahlen für Deutschland auch Angaben zu Netzsperren.

Die Maßnahmen für Strafverfolgungsbehörden erfolgen ausschließlich auf Basis klarer gesetzlicher Vorgaben. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen und zuständigen Behörden sind ebenfalls Teil des Berichts.

Wie sind die Zahlen zu verstehen?

Die ausgewiesenen Zahlen sind nur eingeschränkt vergleichbar. In einigen Ländern wird beispielsweise die Anzahl der Anfragen erfasst, nicht aber die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen oder erteilten Auskünfte.

Erfasst werden unterschiedliche Datenkategorien: Verkehrsdaten (z. B. Zeitpunkt, Dauer und beteiligte Anschlüsse) sowie Bestandsdaten wie Name, Adresse oder Geburtsdatum. Dazu zählen auch Auskünfte zur Zuordnung von IP-Adressen.

Eine einzelne Anfrage kann mehrere Leitungen oder Datensätze betreffen. Ein Datensatz wiederum kann mehrere Informationen enthalten – etwa Telefonnummer und Geräte-ID. Entsprechend entstehen bei Kunden mit mehreren Anschlüssen auch mehrere Datensätze.

Ähnliches gilt für Standortabfragen im Mobilfunk: Durch Bewegungen zwischen Funkzellen entstehen mehrere Datensätze. Besonders umfangreich sind Funkzellenabfragen, bei denen alle Geräte in einem bestimmten Zeitraum erfasst werden – in Ballungsräumen können so große Datenmengen entstehen.

Informationen zu Deutschland

Unser Anspruch ist klar: Höchste technische Sicherheit und konsequenter Schutz der Daten unserer Kundinnen und Kunden.

Alle behördlichen Anfragen werden sorgfältig auf ihre Rechtsgrundlage geprüft. Dabei achten wir strikt auf die Einhaltung von Datenschutz und Fernmeldegeheimnis. Überwachungsmaßnahmen erfolgen konsequent nach dem Vier-Augen-Prinzip. Technisch werden die betroffenen Daten ausschließlich an die berechtigten Behörden übermittelt – die Telekom selbst hat keinen Zugriff auf Kommunikationsinhalte.

Erstmals werden im Bericht auch Maßnahmen im Bereich Netzsperren dargestellt. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden im Internet.

Im Rahmen der Malware Protection blockieren wir gezielt schädliche Domains und IP-Adressen, über die beispielsweise Schadsoftware verbreitet oder Phishing-Angriffe durchgeführt werden. Allein im Berichtsjahr 2025 wurden 21.105.901 Domains und 2.193 IP-Adressen gesperrt. Dadurch konnten 684.590 Kundinnen und Kunden aktiv vor digitalen Bedrohungen geschützt werden. DNS-Sperren sind damit ein zentraler Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur und tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Auch im Urheberrecht werden DNS-Sperren auf Grundlage von Gerichtsentscheidungen gemäß den Empfehlungen der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) umgesetzt. Darüber hinaus setzen wir gesetzliche Sperranordnungen in den Bereichen Jugendschutz, Bekämpfung extremistischer Inhalte sowie Schutz vor illegalen Finanzdienstleistungen um.

Unsere Security Policies

Unsere Anforderungen an transparentes und rechtskonformes Handeln sind in verbindlichen Security Policies für alle Gesellschaften der Telekom Gruppe festgelegt. Sie bilden den globalen Rahmen für unser Handeln.

Transparency Reports