Konzern

I.  
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten  
Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 30. Dezember 2024 den vom Bundesministerium der 
Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfeh
lungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit Ausnahme 
der höchst vorsorglich erklärten Abweichung von der Empfehlung B.4 (vorzeitige Wiederbe
stellung bei besonderen Umständen) in 2025 entsprochen wurde. 

Begründung zu der für die Vergangenheit höchst vorsorglich erklärten Abweichung von Emp
fehlung B.4: 

Nach der Empfehlung B.4 soll die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines 
Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung 
nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Herr Timotheus Höttges wurde am 27. Januar 
2025 vom Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG für die Zeit vom 1. Februar 2025 bis zum 
31. Dezember 2028 erneut zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Gleichzeitig wurde die lau
fende, bis zum 31. Dezember 2026 dauernde Bestellung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Ja
nuar 2025 aufgehoben.  

Die Deutsche Telekom AG geht davon aus, dass besondere Umstände für die frühere Wieder
Bestellung vorlagen. Insbesondere erforderten strategische Gründe die notwendige Absiche
rung von Personalkontinuität für das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens über 
den 31. Dezember 2026 hinaus.  

Sie erklärte dennoch höchst vorsorglich, mit der vorzeitigen Wiederbestellung von Herrn 
Timotheus Höttges zum Vorstandsmitglied einmalig von der Empfehlung B.4 abzuweichen: 
Diese Erklärung erfolgte, um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Die Deutsche Telekom 
AG beabsichtigt, bei zukünftigen (Wieder-)Bestellungen von Vorstandsmitgliedern auch der 
Empfehlung B.4 wieder zu entsprechen. 

II.  
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass ab dem heutigen 
Tage den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesan
zeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate 
Governance Kodex“ vollumfänglich entsprochen wird. 

Bonn, den 30. Dezember, 2025

Für den Aufsichtsrat
Dr. Frank Appel
Für den Vorstand
Timotheus Höttges

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