Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
I. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 30. Dezember 2019 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde.
II. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Cor-porate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird.
Bonn, den 30. Dezember 2020