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Häufige Fragen und Antworten

Dividende

Da die Dividende der Deutschen Telekom in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert allerdings nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Aus heutiger Sicht wird auch in den nächsten Jahren, die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto erfolgen.

Die Aktie muss am Abend der Hauptversammlung in Ihrem Depot eingebucht sein.

Die Deutsche Telekom hat eine Dividende pro Aktie in Höhe von 70ct für das Geschäftsjahr 2022 gezahlt. Dies entspricht der Dividendenpolitik der Deutschen Telekom von 40 bis 60 Prozent des bereinigten nachhaltigen Ergebnisses je Aktie (EPS): die Prognose für EPS in 2023 liegt bei >1,60 €.

Für die Ausschüttung der Dividende ist immer die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre erfolgt dann unmittelbar nach der Hauptversammlung.

Hauptversammlung

Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet voraussichtlich am 10. April 2024 statt.

Veröffentlichung erfolgt zeitnah zur nächsten Hauptversammlung.

Eine Teilnahmebescheinigung für die Verwendung bei der persönlichen Steuererklärung können Sie sich selbst am Informationsschalter ausdrucken. Sie benötigen hierzu Ihre persönliche HV-Karte, die Sie unter das Lesegerät des bereitgestellten Terminals halten. Hier wird Ihnen sofort eine Teilnahmebescheinigung ausgedruckt. Sollten Sie vergessen haben, sich beim Verlassen des Versammlungsortes eine Teilnahmebescheinigung ausdrucken zu lassen, so können Sie diese auch noch nachträglich bei der Abteilung Investor Relations der Deutschen Telekom AG in Bonn anfordern. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns die Nummer Ihrer persönlichen HV-Karte mitteilen, da wir Ihre Teilnahme nachträglich nur anhand der Präsenzliste ermitteln können.

Internetdialog

Mit dem Interdialog auf  http://www.telekom.com/hv-service können Sie folgende Vorteile nutzen:

  • Aktivierung des E-Mail-Versands Ihrer Einladung zur Hauptversammlung
  • Bestellung von Eintrittskarten zur Hauptversammlung
  • Vollmachts- und Weisungserteilungen einfach erstellen und verwalten
  • Selbständige Änderung Ihrer Stammdaten, zB bei Umzug

Haben Sie die Unterlagen, die wir Ihnen zur Hauptversammlung übersandt haben zur Hand? Auf der Seite 'Erläuterungen zur Anmeldung und Stimmrechtsausübung' finden Sie Ihre Aktionärsnummer und das Initial-Passwort. Damit haben Sie die Möglichkeit sich zu registrieren.

Liegt Ihnen die Unterlagen zur Hauptversammlung nicht vor, wenden Sie sich bitte während der üblichen Geschäftszeiten an die HV-Hotline unter +49 228 181-55770 oder senden eine E-Mail an hv-service@telekom.de.

Haben Sie sich bereits für den E-Mail-Versand registriert, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Klicken Sie hierzu auf der Startseite des Internetdialogs www.telekom.com/hv-service auf den Link 'Passwort vergessen'.
  • Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer registrierten E-Mail-Adresse wird Ihnen die Sicherheitsfrage, die Sie bei der Registrierung für den elektronischen Unterlagenversand ausgewählt haben, gestellt.
  • Bei richtiger Beantwortung dieser Frage wird Ihnen ein neues Passwort per E-Mail zugesendet.

Wenn Sie sich noch nicht für den elektronischen Unterlagenversand registriert hatten, wenden Sie sich bitte während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline unter +49 228 181-55770 oder schicken Sie uns eine E-Mail an hv-service@telekom.de.

Der Internetdialog ist mit aktuellen Browsern wie zum Beispiel Edge, Google Chrome, Firefox und Safari nutzbar.

JavaScript und Cookies sollten aktiviert sein. Prinzipiell ist die Nutzung jedoch auch ohne JavaScript möglich.

Zusätzlich sollte eine Acrobat Reader Version zur Anzeige von vorgehaltenen Dokumenten installiert sein.

Ist die Übertragung meiner persönlichen Daten sicher?
Ihre Verbindung zum Server der von der Deutschen Telekom angebotenen Services rund um die Hauptversammlung werden über SSL (Secure Socket Layer) aufgebaut und sind verschlüsselt. Das heißt, alle persönlichen Daten wie Passwörter und dergleichen können während einer Sitzung von keiner dritten Person über das Internet eingesehen werden.

Wie sicher ist der E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung?
Der Versand von E-Mails im Internet ist standardmäßig nicht verschlüsselt. Wir können an dieser Stelle keine Garantien für die Sicherheit im allgemeinen Internet abgeben. Der E-Mail-Versand der Einladung zur  Hauptversammlung enthält jedoch keine personenbezogenen Daten. Natürlich können Sie optional auch eine Verschlüsselung des E-Mail-Versands der Einladung zur Hauptversammlung wählen. Dazu benötigen wir Ihr öffentliches PGP-Zertifikat, das Sie uns unter www.telekom.com/hv-service  zur Verfügung stellen können.

Was ist SSL?
SSL steht für Secure Socket Layer und stellt eine Erweiterung der normalen Informationsübertragung im Internet dar. Die Funktion dieser Erweiterung besteht darin, dass zwischen dem Internetserver und dem eigenen Computer vor der Übertragung der eigentlichen Daten ein Verschlüsselungsalgorithmus sowie ein Sitzungsschlüssel ausgetauscht werden. Erst im Anschluss hieran werden die Anwendungsdaten selbst übertragen. Diese werden nach dem zuvor „vereinbarten“ Verfahren verschlüsselt und sind daher vor fremdem Zugriff geschützt. Immer, wenn eine Seite besucht wird, deren URL (Uniform Ressource Locator) mit https:// beginnt statt des üblichen http://, handelt es sich um eine potentiell sichere Seite. Im Normalfall ist SSL für den Benutzer transparent. Wenn erstmals eine sichere Seite von einem Webserver angefordert wird, verhandeln Browser und Server über die geforderte bzw. mögliche Verschlüsselung. Für die nachfolgend angeforderten Seiten wird die definierte Verschlüsselung wiederverwendet.

Wie funktioniert SSL?
Die Authentifizierung erfolgt bei SSL über Zertifikate. Zentrale Stellen, die Zertifizierungsdienste kommerziell betreiben, verwalten sogenannte Root-Zertifikate, die von den Browsern erkannt werden können (die Schlüssel, um solche Zertifikate zu erkennen, werden dem Browser herstellerseitig mitgegeben). Diese Zertifizierungsstellen vergeben zeitlich beschränkte Unterzertifikate an Betreiber von Websites und bestätigen damit die Echtheit ihres Angebots. Technisch funktioniert das Vergeben von Unterzertifikaten nach dem Public-Key-Verfahren. Die Verschlüsselung wird durch den Browser initiiert. Er erzeugt einen Sitzungs-Schlüssel, der an den Server mit dem Schlüssel, der zu seinem Zertifikat gehört, sendet. Dieser wiederum teilt den Schlüssel in einen Server- und einen Client-Schlüssel auf, sendet den Client-Schlüssel an den Browser zurück und verschlüsselt ab nun mit dem Server-Schlüssel die Daten genau so, wie es der Browser mit dem Client-Schlüssel tut.

Wie überprüfe ich die Verschlüsselungsstärke?
Mit welcher Verschlüsselungsstärke die Verbindung zum Internetdialog aufgebaut wurde, können Sie überprüfen, indem Sie auf das Schlosssymbol in der Adress- oder Statusleiste Ihres Browsers klicken.​​​​​​​

Aktienregister

Bitte informieren Sie Ihre depotführende Bank über jede Änderung Ihrer Adresse. Ihre Bank wird diese Änderung dann an uns weitermelden.

Welche Adresse für Sie hinterlegt ist, können Sie jederzeit im Internetdialog unter www.hv-telekom.de einsehen. Sollte dort noch eine alte Adresse eingetragen sein, obwohl Sie Ihrer Bank die neue Adresse schon mitgeteilt haben, können Sie Ihre Daten direkt Im Internetdialog aktualisieren. Bitte kontaktieren Sie in diesem nochmals Ihre Bank, um sicherzustellen, dass Ihre Adressänderung auch wirklich dort angekommen ist. Andernfalls werden die von Ihnen vorgenomme Aktualisierungen bei nächster Gelegenheit von Ihrer Bank mit den alten Daten überschrieben.

Jeder Aktionär kann seine Eintragung in das Aktienregister unterbinden, wenn er seiner Bank gegenüber Widerspruch gegen die Eintragung erhebt. In diesem Fall wird die Bank als Aktionär eingetragen.

Manche der betroffenen Aktionäre sind verwundert, weil Sie sich nicht bewusst sind, Widerspruch erhoben zu haben. Ursache dafür kann sein, dass manche Banken bei über das Internet erteilten Aufträgen den Widerspruch gegen die Eintragung voreingestellt haben.

Der Deutschen Telekom gegenüber gilt der als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Das ist in diesem Fall Ihre Depotbank. Wollen Sie an der Hauptversammlung teilnehmen, muss Ihre Bank sich eine Eintrittkarte für Sie ausstellen lassen und Sie dann zur Abstimmung bevollmächtigen.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.

In diesem Fall sind Ihre Telekom-Aktien vermutlich über mehrere Depots bei meist verschiedenen Banken verteilt. Für jede Bank, bei der Sie Telekom-Aktien halten, muss eine eigene Aktionärsnummer angelegt werden. Haben Sie bei einer Bank mehrere Depots sprechen Sie bitte mit Ihrer Bank über eine Zusammenführung dieser Depots auf eine einheitliche Aktionärsnummer.

Ja, es ist möglich, einen Treuhänder in das Aktienregister eintragen zu lassen. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihre depotführende Bank.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass der Deutschen Telekom gegenüber nur der Aktionär ist, der im Aktienregister eingetragen ist. Alle Rechte des Aktionärs liegen dann beim Treuhänder (Diviendenzahlung, Teilnahme an der Hauptversammung etc.). Möchten Sie diese Rechte selbst wahrnehmen, muss der Treuhänder Sie bevollmächtigen.

Im Aktienregister werden folgende Daten gespeichert: NameVornameAnschriftE-Mail-Adresse (falls mitgeteilt), GeburtsdatumAktionärsnummerAktienbestand (Anzahl der gehaltenen Aktien) und die meldende Depotbank.

Das Aktienregister wird in der Form einer elektronischen Datenbank geführt. Die Deutsche Telekom hat - wie allgemein üblich - einen Dienstleister beauftragt, der auf das Führen von Aktienregistern spezialisiert ist. Für das Aktienregister gelten selbstverständlich unsere strengen Richtlinien zum Datenschutz.

Gerne informieren wir Sie über die zu Ihrer Person im Aktienregister eingetragenen Daten.

Bitte senden Sie hierzu eine schriftliche Anfrage an Deutsche Telekom AG, Investor Relations, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn.

Alternativ können Sie selbstverständlich auch persönlich bei uns vor Ort Einsicht in Ihren Registereintrag nehmen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu vorab zur Vereinbarung eines Termins.

Zugriff auf das Aktienregister haben nur ausgewählte Investor-Relations-Mitarbeiter der Deutschen Telekom und ausgewählte Mitarbeiter von adeus (www.adeus.de). Adeus ist von der Deutschen Telekom mit der Führung des Aktienregisters beauftragt.

Datenschutz hat für die Deutsche Telekom höchste Priorität. Um die Umsetzung unsere hohen Anforderungen sicherzustellen wurden zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Zudem werden alle betreffenden Mitarbeiter regelmäßig geschult und zertifiziert.

Kursentwicklung

Die Deutsche Telekom ist ein zuverlässiges Dividendenpapier mit hohen Ausschüttungen. Insgesamt wurden seit dem Börsengang pro Aktie bereits ca. 15,70 € ausgeschüttet (Stand: Sommer 2023). Gerade bei dem Vergleich mit einem Performance-Index wie dem DAX macht ein Vergleich nur Sinn, wenn auch bei der Wertermittlung der Telekomaktie die Ausschüttung der Dividenden mit einbezogen werden.

Nutzen Sie unser interaktives Tool zur grafischen Darstellung der Wertentwicklung der Telekomaktie, um sich einen aktuellen und korrekten Überblick zu verschaffen.

Interaktives Charting Tool

Börsennotierung

Der Kauf und Verkauf von Telekom-Aktien wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank abgewickelt. Sobald Ihre Bank ein Wertpapierdepot für Sie eröffnet hat, können Sie der Bank einen Auftrag zum Kauf der Telekom-Aktie erteilen.

Die Wertpapier-Kennnummer der Telekom-Aktie (WKN) lautet 555750 (ISIN DE0005557508).

Die Telekomaktie wird in Deutschland an allen Wertpapierbörsen und im elektronischen Handelssystem XETRA sowie auf OTCQX gehandelt

Nach der Umwandlung der Deutschen Bundespost Telekom in eine Aktiengesellschaft zum Jahresanfang 1995 markierte der Börsengang der Deutschen Telekom mit dem 18. November 1996 ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte der Deutschen Telekom.

Das Verhältnis der American Depositary Receipts (ADRs) gegenüber den zugrunde liegenden Stammaktien beträgt 1:1. Damit entspricht ein ADR der Deutschen Telekom AG einer Stammaktie der Gesellschaft.

Die American Depositary Shares (ADS) des Unternehmens wurden letztmals am 18. Juni 2010 an der NYSE gehandelt. Die Telekom hatte das Delisting von der New Yorker Börse am 21. April 2010 beantragt.

Unter "Delisting" versteht man die Einstellung der Zulassung an einer Wertpapierbörse.

Seit dem 21. Juni 2010 werden die American Depositary Shares der Deutschen Telekom AG auf OTCQX International Premier gehandelt. Der OTCQX-Markt ist der Premium-Sektor des U.S.-amerikanischen Over-the-Counter-Markts (Außerbörslicher Handel).

Sonstige Themen

Mit Bekanntmachung vom 17. September 2010 im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet informierte die Deutsche Telekom AG alle ehemaligen TOI Aktionäre, die einen Anspruch auf bare Zuzahlung gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. September 2010 haben, sich bei ihrer ehemaligen Depotbank zu melden, sofern sie nicht automatisch von dort eine entsprechende Zuzahlung erhielten.

Wer ist berechtigt?
Anspruchsberechtigt sind diejenigen ehemaligen T-Online Aktionäre, deren Bestände an Aktien/Umtauschansprüchen mit WKN 555770 vom 14. Juli 2006 (abends) im Rahmen der Verschmelzung am 17. Juli 2006 in Aktien der Deutschen Telekom AG umgetauscht wurden und die bislang keine Nachzahlung erhalten haben. Nicht berechtigt sind ehemalige TOI AG-Aktionäre, die ihre Aktien/Umtauschansprüche zwischen der Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister am 06. Juni 2006 und dem Umtausch der Aktien/Umtauschansprüche in Aktien der Deutschen Telekom AG am 14. Juli 2006 anderweitig veräußert/abgetreten haben. Nicht berechtigt sind ebenfalls ehemals berechtigte TOI AG-Aktionäre, die ihre Nachbesserungsansprüche abgetreten oder veräußert haben.

Formblatt ausfüllen
Die Deutsche Telekom AG möchte nun nochmals allen ehemaligen TOI Aktionären, die anspruchsberechtigt sind und deren Bank das damalige Depot nicht aktivieren kann, die Möglichkeit einräumen, die bare Zuzahlung zu erhalten. Die Deutsche Telekom AG bittet deshalb, das Formblatt (pdf) auszudrucken und die erforderlichen Informationen, ggf. unter Zuhilfenahme der ehemaligen Depotbank, anzugeben.

Bitte füllen Sie Seite 1 und die erforderlichen Angaben auf Seite 2 des Formblattes im eigenen Interesse sorgfältig, vollständig und gut lesbar aus und senden beide Seiten im Original an die im Formblatt angegebene Versandanschrift.

Wichtig: Nur ehemalige T-Online International AG Aktionäre, die bisher keine bare Zuzahlung erhalten haben, jedoch anspruchsberechtigt sind, können das folgende Formular verwenden.

PDF-Formblatt (pdf, 39,7 KB)

Aktuelle Investor Relations Publikationen

Die nächsten Investor Relations Termine im Überblick

Ihr Ansprechpartner

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Deutsche Telekom

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Hannes Wittig

Leiter Investor Relations Deutsche Telekom (Senior Vice President)

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Christoph Greitemann

Senior IR Manager

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Thomas Ris

Vice President Investor Relations

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Peer Roßbach

Senior IR Manager

peer.rossbach@telekom.de

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Markus Schäfer

Vice President Debt Capital Markets

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Renate Pohler

IR Manager Privatanleger und Hauptversammlung

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Senior Expert IR Fokus ESG

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