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Deutsche Telekom: T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. ändern Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen

Veröffentlicht am 21. Februar 2020 um 1:07 Uhr (MEZ). 

T-Mobile US, Inc. und Sprint Corporation haben eine Änderung ihrer Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen (Business Combination Agreement, BCA) zur neuen T-Mobile US beschlossen. Die Änderung hat auch die Zustimmung der Mehrheitsaktionäre beider Unternehmen, Deutsche Telekom AG und SoftBank Corp., Tokio, erhalten. 

Wie im ursprünglichen BCA vereinbart, erhalten die Sprint-Aktionäre weiterhin ein festes Umtauschverhältnis von einer T-Mobile US-Aktie für jeweils 9,75 Sprint-Aktien. Darüber hinaus wird SoftBank entsprechend der Anpassung des BCA rund 48,8 Millionen Aktien, die sie bei der Fusion von T-Mobile US und Sprint erhält, beim Abschluss der Transaktion an die neue T-Mobile abgeben. 

Unter Berücksichtigung dieser Klausel ergibt sich nach Vollzug ein effektives Umtauschverhältnis von ca. 11,0 Sprint-Aktien für eine T-Mobile-Aktie. Nach dem Aktientausch und der Abgabe der Aktien durch Softbank werden die Deutsche Telekom und SoftBank voraussichtlich rund 43 Prozent bzw. 24 Prozent der Anteile an der neuen T-Mobile US halten. Die verbleibenden 33 Prozent der Aktien der neuen T-Mobile werden dann von außenstehenden Aktionären gehalten. 

Im Zusammenhang mit der Aktienrückgabe durch SoftBank hat sich T-Mobile US bereit erklärt, die zurückgegebenen Aktien an SoftBank wieder auszugeben, wenn die Aktie von der neuen T-Mobile US während eines bestimmten Bewertungszeitraums bestimmte Kursziele erreicht. 

Außerdem hat SoftBank zugestimmt, die neue T-Mobile US für bestimmte Geschäftsrisiken der Sprint, die nach der Unterzeichnung identifiziert wurden, zu entschädigen. 

Die Änderung verlängert auch die Mindest-Laufzeit des BCA bis zum 1. Juli 2020.

Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die zuvor erklärte Prognose von T-Mobile hinsichtlich der Synergien, der langfristigen Rentabilität und der Cash-Generierung der neuen T-Mobile.

Der Zusammenschluss von T-Mobile und Sprint steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung weiterer Voraussetzungen.

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