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Konzern

Regeln für das Internet der Dinge

Die Telekom setzt sich dafür ein, dass die Digitalisierung unserer Gesellschaft mit datenschutzfreundlichen Lösungen gelingt. Das ist ein Schritt zu digitaler Verantwortung. Als eines der ersten Unternehmen hat die Telekom Leitsätze für Geschäftsmodelle formuliert, die auf der Auswertung großer Datenmengen beruhen (Big Data). Jetzt hat der Konzern auch Regeln für das Internet der Dinge bzw. die Industrie 4.0 entwickelt.

Mit der Digitalisierung werden nicht nur Menschen, sondern auch Geräte, Maschinen und gesamte Produktionsprozesse miteinander vernetzt. Das steht hinter den beiden Begriffen "Internet of Things" und Industrie 4.0". Vom Kühlschrank, der selbst Milch nachbestellt bis zur Fabrik, die die Produktion rechtzeitig hochfährt, sobald die Nachfrage nach einem Produkt ansteigt. Dabei werden häufig auch personenbezogene Daten verwendet. "Wir sind überzeugt davon, dass die Digitalisierung nur dann gelingen kann, wenn die Menschen das nötige Vertrauen haben", erklärt Claus-Dieter Ulmer, Konzernbeauftragter für den Datenschutz bei der Deutschen Telekom.

Deshalb hat der Konzern jetzt Datenschutz-Leitsätze für Geschäftsmodelle in diesem Bereich entwickelt. Die sechs Regeln legen unter anderem fest, wie die Telekom mit personenbezogenen Daten umgeht und wie die Betroffenen eingebunden werden. "Wir wollen so dazu beitragen, mehr Akzeptanz für neue Geschäftsmodelle zu erreichen", betont Ulmer.

Die Datenschutz-Leitsätze der Telekom zu "Internet of things" und "Industrie 4.0":

  1. Die Deutsche Telekom bringt die erfolgreiche Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen in den Bereichen "Internet of Things" und "Industrie 4.0" voran. Dabei geht es ihr auch um die Etablierung eines einheitlich hohen Datenschutzniveaus bei der Vernetzung einer Vielzahl von Geräten und Produktionsprozessen sowie der Menschen dahinter. Bei allem gilt: Für die Telekom steht das Vertrauen der Menschen in den Schutz ihrer Daten im Vordergrund. Wir entwickeln datenschutzfreundliche Lösungen im Sinne unserer Kunden.
  2. Bei "Internet of Things"- und "Industrie 4.0"-Geschäftsmodellen sind oft mehrere Unternehmen in die Datenverarbeitungsprozesse eingebunden. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten müssen dabei über die gesamten Prozessketten transparent und verständlich dargestellt werden. Dafür setzt sich die Deutsche Telekom ein.
  3. Die Deutsche Telekom verarbeitet die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten grundsätzlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen als Auftragsdatenverarbeiter.
  4. Darüber hinaus verwenden wir Daten anonymisiert oder, wenn ein mittelbarer Personenbezug erhalten bleiben muss, pseudonymisiert. Pseudonymisierung wird beispielsweise durch eine hochwertige Verschlüsselung erreicht und den Kunden transparent gemacht. Soll der Bezug zur Person wieder hergestellt werden, muss dafür die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden. Das verstehen wir unter der Kultur des Einverständnisses.
  5. Die Deutsche Telekom wird Daten grundsätzlich nur in der Form weitergeben, dass Dritte selbst keinen Rückschluss auf Personen herstellen können. Daten mit direktem Personenbezug gibt die Telekom nur mit Einwilligung der Kunden weiter oder wenn sie gesetzlich dazu ermächtigt ist.
  6. Diese Leitsätze sind öffentlich zugänglich. Die Deutsche Telekom wird über etwaige Änderungen der Leitsätze und ihrer Umsetzungsanforderungen transparent informieren.
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