Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG haben am 30. Dezember 2024 erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG aktualisieren ihre Entsprechenserklärung durch folgende höchst vorsorgliche Erklärung einer Abweichung von Empfehlung B.4:
Nach der Empfehlung B.4 soll die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Herr Timotheus Höttges wurde am 27. Januar 2025 vom Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG für die Zeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 erneut zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Gleichzeitig wurde die laufende, bis zum 31. Dezember 2026 dauernde Bestellung mit Wirkung zum Ablauf des 31.Januar 2025 aufgehoben.
Die Deutsche Telekom AG geht davon aus, dass besondere Umstände für die frühere Wieder-Bestellung vorliegen. Insbesondere erfordern strategische Gründe bereits heute die notwendige Absicherung von Personalkontinuität für das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens über den 31. Dezember 2026 hinaus.
Sie erklärt dennoch höchst vorsorglich, mit der vorzeitigen Wiederbestellung von Herrn Timotheus Höttges zum Vorstandsmitglied einmalig von der Empfehlung B.4 abzuweichen: Diese Erklärung erfolgt, um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt, bei zukünftigen (Wieder-)Bestellungen von Vorstandsmitgliedern auch der Empfehlung B.4 wieder zu entsprechen.
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 30. Dezember 2024 unverändert.
Bonn, den 27. Januar, 2025
Für den Aufsichtsrat Dr. Frank Appel | | Für den Vorstand Timotheus Höttges |
Entsprechenserklärung vom 30.12.2024
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2024 vom 27.01.2025
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2023
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2022
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2021
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2020
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2022
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 31.12.2018
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2017
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2016
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 29.12.2014
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2013
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2013
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 29.12.2011
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 30.12.2010
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 05.01.2010
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 28.08.2009
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 04.12.2008
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 06.12.2007
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 11.12.2006
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 12.12.2005
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 16.12.2004
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 16.12.2003
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Ergänzung zur Entsprechenserklärung 2003 vom 28.07.2004
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.
Entsprechenserklärung vom 19.12.2002
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.