Investor Relations

Stellungnahme zu den Gegenanträgen

Stellungnahme des Vorstands zu den Gegenanträgen.

Zu Tagesordnungspunkt 2 – Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Wir verfolgen eine attraktive und aktionärsfreundliche Dividendenpolitik. Für die Festlegung des Dividendenvorschlags an die Hauptversammlung orientieren wir uns an der Entwicklung des Konzerns, gemessen an Parametern wie:

  • dem im Konzern erwirtschafteten Free Cash Flow,
  • den soliden Bilanzrelationen des Konzerns und
  • einem positiven Konzernüberschuss vor Sondereinflüssen.

Auf Grundlage der soliden Bilanzrelationen des Konzerns und des erneut hohen Free Cash Flow im Jahr 2008 und der erreichten Größen für die anderen genannten Parameter, legt die Verwaltung der Hauptversammlung einen Dividendenvorschlag vor, der in seiner Höhe von 0,78 Euro je Aktie diese Zielsetzung einer attraktiven Dividendenpolitik erfüllt. Wir haben die Ausschüttung der Dividende kontinuierlich gehalten. Damit befinden wir uns durchaus im Rahmen der dividendenpolitischen Ausrichtung mit unseren unmittelbaren Wettbewerbern.

Soweit ausgeführt wird, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Wegfall der Sonderzahlung für die aktiven Beamten als mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar ansieht, und Aktionäre daraus den Schluss ziehen, dass aus diesem Grunde die Dividende zu reduzieren sei, gehen wir nach wie vor von der Verfassungsmäßigkeit der Streichung der Sonderzahlung aus. Wir haben diese Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt. Eine Reduzierung der Dividende ist auch nicht vor dem Hintergrund der arbeitsrechtlichen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts angezeigt. Die Klagen von Mitarbeitern der Servicegesellschaften wegen lohnmindernder Betriebsübergänge sind nicht gerechtfertigt. Richtig ist, dass das Landesarbeitsgericht diesen Klagen stattgegeben hat, ohne allerdings die besondere Situation der Deutschen Telekom zu berücksichtigen. Das Landesarbeitsgericht hat jedoch die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung erkannt und die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Die betroffenen Unternehmen werden nach Vorliegen der Entscheidungsgründe Revision einlegen. Auch wenn die Entscheidungsgründe noch nicht in schriftlicher Form vorliegen, sehen wir gute Chancen, dass das Bundesarbeitsgericht unserer Auffassung zustimmt und eine alleinige Geltung der Tarifverträge der Servicegesellschaften bejahen wird.

Zu Tagesordnungspunkten 3 und 5 – Beschlussfassungen über die Entlastung des Vorstands und die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Bei der Deutschen Telekom wird Telefonmarketing bzw. telefonischer Vertrieb ausschließlich auf Basis der Einwilligung des Kunden durchgeführt. Sämtliche telefonisch getätigten Abschlüsse werden inkl. der Hinweise auf das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz schriftlich bestätigt.
Sämtliche externen Vertriebspartner im Call Center Umfeld wurden Anfang 2008 einem Zertifizierungsverfahren (nach unserem Code of Conduct) unterzogen und werden laufend qualitätsüberwacht. Die Ressourcen dafür wurden 2008 und 2009 deutlich erhöht, und zwar durch Maßnahmen wie Quality Calls im Nachgang eines Verkaufsgesprächs, Auswertung von Kundengesprächen durch unabhängige Dritte, sofortige Sanktionen bei Fehlleistungen bis hin zur Vertragsbeendigung mit dem Dienstleister. Es ist unser Erfolg, dass 2008 die Anzahl der Beschwerden um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden konnte.

Zu Tagesordnungspunkt 7 – Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung
Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in der beantragten Höhe (10% des Grundkapitals) entspricht dem üblichen Standard bei zahlreichen Emittenten. Sie soll dem Vorstand die notwendige Flexibilität verschaffen und kann nicht zuletzt auch dazu dienen, eine mögliche Verwässerung durch etwaige Kapitalerhöhungen zu neutralisieren.
Zu Tagesordnungspunkt 11 - Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2009/I
Mit dem beantragten Genehmigten Kapital 2009/I in Höhe von 850 Mio. auf den Namen lautenden Stückaktien soll der Gesellschaft weiterhin die notwendige Flexibilität bei Unternehmenszusammenschlüssen und Akquisitionen eingeräumt werden. Zwar bestehen derzeit keine konkreten Vorhaben, Akquisitionen in Aktien zu bezahlen. Es entspricht jedoch kaufmännischer Sorgfalt, auch Vorsorge für etwaige künftige Entwicklungen zu treffen, zumal das Genehmigte Kapital 2004 am 17. Mai 2009 ausläuft.

Das Genehmigte Kapital 2006 zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Aufgrund der Einführung des neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes haben sich die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Gestaltung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms geändert. Das neue Genehmigte Kapital 2009/II berücksichtigt diese Änderungen, ohne den Umfang des Genehmigten Kapitals zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter zu erhöhen. Der vorgeschlagene Umfang lässt es bei einer unterstellten Teilnahme von 110.000 Mitarbeitern pro Jahr beispielsweise zu, über drei Jahre hinweg jedem teilnehmenden Mitarbeiter ca. 45 Belegschaftsaktien zu überlassen.

Der Vorstand hält an seinen Beschlussvorschlägen zur Tagesordnung fest.

Bonn, im April 2009

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