„Gute Unternehmensführung ist essenziell. Wir müssen unsere Geschäfte jederzeit gesetzes- und regeltreu betreiben.“ (Timotheus Höttges, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Telekom AG)
Um das Ziel einer gesetzes- und regeltreuen Unternehmensführung umzusetzen, hat die Deutsche Telekom verschiedene Richtlinien mit Compliance-Relevanz implementiert, durch die allen Mitarbeitenden ein verbindlicher Handlungsrahmen vorgegeben wird.
Hierzu gehören unter anderem:
Code of Conduct
Unser Code of Conduct ist der Orientierungsrahmen für alle Menschen im Telekom-Konzern. Er verknüpft unseren Anspruch an die Einhaltung von Recht und Gesetz mit unseren besonderen Anforderungen an ethisches Verhalten mit unseren sechs Leitlinien. Der Code of Conduct und die Leitlinien definieren zusammen mit dem Menschenrechtskodex den Handlungsrahmen für ethische und integre Geschäftspraktiken und schützen somit alle Beteiligten vor unethischem Verhalten. Denn: Nachhaltiger Geschäftserfolg braucht rechts- und gesetzeskonformes Verhalten von Vorständen, Geschäftsführern, Führungskräften sowie von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Führungskräfte haben Vorbildfunktion, indem sie rechtlich einwandfreies und integres Verhalten glaubhaft vorleben. Aus diesem Grunde sollen u. a. Interessenkonflikte vermieden werden.
Die Deutsche Telekom lehnt jede Art von Korruption ab. Dazu gehört insbesondere auch die Ablehnung von Beschleunigungs- und Erleichterungszahlungen sowie von unzulässigen Kick-Back-Zahlungen.
Zuwendungs-Richtlinie
Diese Richtlinie zur Korruptionsvermeidung regelt die Annahme und Gewährung von Zuwendungen im Verhältnis zu Geschäftspartnern aus dem öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor. Sie beinhaltet Wertgrenzen und Verhaltensrichtlinien. Die Richtlinie legt fest, dass Zuwendungen nur dann angenommen oder gewährt werden dürfen, wenn damit kein Korruptionsrisiko verbunden ist. Bei jeder Zuwendung muss von einem Mitarbeiter die Angemessenheit, das Fehlen einer Beeinflussungsabsicht und eines Interessenkonflikts, das dienstliche Interesse, Transparenz und die mögliche Auswirkung geprüft werden. Außerdem bestehen in definierten Fällen Wertgrenzen und interne Freigabeerfordernisse, um Rechts- und Handlungssicherheit für die Deutsche Telekom und ihre Beschäftigen sicherzustellen.
Spendenrichtlinie
Ziel der Deutschen Telekom ist es, auf der Grundlage ihrer Corporate-Responsibility- Strategie eine Vorreiterrolle als verantwortlich handelndes Unternehmen im internationalen Wettbewerbsumfeld zu übernehmen. Darauf zahlt auch das Spendenverhalten des Konzerns ein. Die Deutsche Telekom fördert als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft im Rahmen der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Bildung, Wissenschaft, Kultur, soziale Anliegen, Sport und Umwelt durch Geldspenden sowie in Ausnahmefällen Sach- und Dienstleistungsspenden. Die Spendenrichtlinie definiert zu diesem Zweck Vorgaben und Rahmenbedingungen für ein rechtmäßiges, verbindliches und transparentes Vorgehen in der Beurteilung und im Umgang mit Spenden. Dabei gilt insbesondere: Spenden dürfen nicht zu Korruptionszwecken missbraucht werden.
Daneben folgt aus dem deutschen Parteiengesetz, dass die Deutsche Telekom keine Spenden an politische Parteien tätigen darf. Dies ist auch in entsprechenden internen Regularien abgebildet.
Sponsoringrichtlinie
Sponsoring ist ein wichtiger Bestandteil unseres Kommunikationskonzepts und des Marketings sowie ein entscheidendes Instrument zur Interaktion mit unseren Kundinnen und Kunden. Sponsoring erstreckt sich über verschiedene Bereiche wie Sport, Kultur, Soziales, Umwelt und Medien. Für einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg ist die Deutsche Telekom auch auf den Rückhalt der gesellschaftlich relevanten Bezugsgruppen und ihre Anerkennung als „Good Corporate Citizen“ angewiesen. Durch das Sponsoring werden daher im Unternehmensinteresse sowohl Ziele der Werbung als auch der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt.
Die Sponsoring-Richtlinie konkretisiert die Sponsoring-Strategie der Deutschen Telekom und legt den Entscheidungsprozess für konkrete Sponsoringmaßnahmen fest.
Dabei gilt insbesondere: Sponsoring-Leistungen dürfen nicht zu Korruptionszwecken missbraucht werden.
Richtlinie für den Einsatz von Vertriebsmittlern und Lobbyisten
Die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Telekom hängt wesentlich davon ab, dass sich die Deutsche Telekom und ihre Organmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter im Geschäftsverkehr rechtmäßig und integer verhalten. Rechtmäßiges und integres Verhalten ist wesentliche Grundlage für das Vertrauen von Kunden und Geschäfts partnern und stellt daher eine unverzichtbare Anforderung an alle Beschäftigten der Deutschen Telekom dar. In gleichem Maße verlangt die Deutsche Telekom, dass sich externe Personen, die in beratender Funktion für die Deutsche Telekom tätig sind, rechtmäßig und integer verhalten.
Vor diesem Hintergrund enthält die Konzernrichtlinie für den Einsatz von Vertriebsmittlern und Lobbyisten ein mehrstufiges Präventionskonzept bestehend aus: Risikoprüfung und sorgfältige Auswahl von Vertriebsmittlern und Lobbyisten, angemessene Vertragsgestaltung, sorgfältiger Überwachung von Vertriebsmittlern und Lobbyisten sowie Dokumentation.
Kartellrechtsrichtlinie
Die Kartellrechtsrichtlinie verfolgt das Ziel, Kartellrechtsverstöße zu vermeiden. Die Deutsche Telekom wendet sich aus ordnungspolitischen Gründen sowie aus eigenem Interesse gegen Wettbewerbsbeschränkungen, da freier Wettbewerb der Garant für Leistungsfähigkeit ist.
Event Policy
Die Event Policy gibt klare Kriterien für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Events vor. Dabei sind Wertgrenzen für freizeitorientierte Events angegeben und es wird ausdrücklich auf die Beachtung der Vorteilsrichtlinie zur Vermeidung von Korruption durch Eventeinladungen verwiesen.
Digitale Ethik KI-Leitlinien
Die Wahrung der Menschenrechte ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Ansatzes im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Unsere Digitale Ethik KI-Leitlinien orientieren sich an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der EU-Grundrechtecharta. Sie adressieren insbesondere den Schutz der Privatsphäre und Datenrechte, die Vermeidung von Diskriminierung, die transparente Nutzung von KI sowie die Sicherstellung menschlicher Kontrolle.
Die Umsetzung der Digitale Ethik KI-Leitlinie erfolgt durch verbindliche Governance-Strukturen, um eine durchgängige Anwendung sicherzustellen. Dabei berücksichtigen wir Entwicklungen im technischen und europäischen Rechtsrahmen, etwa durch den EU AI Act, um unseren Ansatz stetig zu schärfen.