Die Unternehmen im Konzern Deutsche Telekom bieten ihren Beschäftigten auf der Grundlage freiwilliger Zusagen eine attraktive betriebliche Altersversorgung an.
Die betriebliche Altersversorgung setzt sich aus zwei wesentlichen Bausteinen zusammen: dem Kapitalkontenplan und dem Telekom-Pensionsfonds.
Der Kapitalkontenplan ist der Weg, über den die arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen durchgeführt werden.
Der Telekom-Pensionsfonds bietet die Möglichkeit des Aufbaus einer attraktiven eigenfinanzierten betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten durch Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung.
Nähere Informationen, die im Wesentlichen nach Ihrem Austritt aus dem Konzern für Sie wichtig sind, finden Sie auf dieser Seite oder unter https://personalservice.telekom.com. Bitte beachten Sie, dass Sie sich im PersonalservicePortal registrieren müssen, um auf alle Informationen zugreifen zu können.
Beantragung Auszahlung der Leistung über das Benefit Portal
Sie erfüllen die jeweiligen Voraussetzungen (z.B. Alter, Bezug gesetzlicher Altersrente) zur Beantragung Ihrer Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Über das Benefit Portal können Sie einfach und schnell Ihre Auszahlung der Leistungen im Versorgungsfall beantragen.
Das Benefit Portal finden Sie unter folgendem Link: https://benefitportal.twisp.towerswatson.com/portal/web/tele5961/home
Sofern Sie noch keinen Zugriff zum Benefit Portal haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse: telekom-kkp@wtwco.com
Darüber hinaus können Beschäftigte, die an der eigenfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über den Telekom-Pensionsfonds teilgenommen haben, im Benefit Portal Ihre Renteninformation abrufen, den Depotstand einsehen und Leistungen simulieren. Ebenso ist dort auch ein FAQ zum Telekom-Pensionsfonds mit den wichtigsten Fragen und Antworten hinterlegt. Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung nach dem Kapitalkontenplan werden die Kontostände angezeigt, weitere Funktionen sind allerdings stark Einzelfall abhängig und nicht immer verfügbar.
Kapitalkontenplan
Austritt aus dem Konzern
Bei Austritt aus dem Telekom-Konzern vor der Rente wird Ihr Versorgungskonto ruhend gestellt.
- Ihr Versorgungskonto wird bei Ausscheiden aus dem Konzern nur dann ruhend gestellt, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind.
- Ihre betriebliche Altersvorsorgung wird erst bei Eintritt eines Versorgungsfalls (Rente/Invalidität/Tod) ausgezahlt.
Scheiden Sie aus dem Konzern Deutsche Telekom ohne Eintritt eines Versorgungsfalls (Rente/ Invalidität) aus und sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt, wird Ihr Versorgungskonto ruhend gestellt. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles. Sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen nicht erfüllt, wird Ihr Versorgungskonto gelöscht. Es bestehen somit keine Anwartschaften auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Wenn Sie mit einer unverfallbaren betrieblichen Altersversorgung aus dem Konzern ausscheiden, erhalten Sie einige Wochen nach Ihrem Ausscheiden eine schriftliche Auskunft über Ihre unverfallbare Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und einen Kontoabschluss (Kontoauszug zum Termin des Austritts). Danach werden keine Kontoauszüge mehr bereitgestellt.
Wenn Sie mit einer verfallbaren betrieblichen Altersversorgung aus dem Konzern ausscheiden, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass das Versorgungskonto gelöscht wurde und Ihre Anwartschaft auf die Risikoleistung (bei Invalidität/Tod) erloschen ist.
Telekom-Pensionsfonds
Austritt aus dem Konzern
- Mit dem Austritt aus dem Konzern endet automatisch Ihre Entgeltumwandlung über den Telekom-Pensionsfonds (TPF).
- Das vorhandene Depot wird ruhend gestellt und nimmt weiterhin an der Wertentwicklung des TPF teil.
- Ihre Anwartschaften im TPF können gegebenenfalls auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn entsprechende Voraussetzungen laut Alterseinkünftegesetz erfüllt sind.
Wenn Sie aus dem Konzern Deutsche Telekom ausscheiden, wird das vorhandene Depot ruhend gestellt, nimmt jedoch weiterhin an der Wertentwicklung des TPF teil. Die erwirtschafteten Zuwächse werden dem Depot fortlaufend gutgeschrieben. Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung erhält der ausgeschiedene Mitarbeiter/die ausgeschiedene Mitarbeiterin einmal jährlich eine Renteninformation. Die Renteninformation können Sie online im Benefit Portal abrufen.
Ein gegebenenfalls zusätzlich abgeschlossener Risikoschutz (Todesfall/Berufsunfähigkeit) bleibt nach dem Austritt so lange weiterhin bestehen, wie das Depotvermögen ausreicht, um daraus Beiträge für den zusätzlichen Risikoschutz zu verwenden.
Übertragungen bei Austritt aus dem Konzern
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), welches zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, besagt hierzu Folgendes:
Der Arbeitnehmer (Beginn Entgeltumwandlung ab dem 01.01.2005) hat einen Anspruch auf Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber – sofern dieser eine Altersvorsorge über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach § 4 Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser Versorgungsanwartschaften auf den neuen Arbeitgeber überträgt, vorausgesetzt:
- es handelt sich um eine Zusage, die gem. § 30 b Betriebsrentengesetz nach dem 31.12.2004 erteilt wurde,
- die betriebliche Altersversorgung wurde gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Betriebsrentengesetz über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt und
- der Übertragungswert übersteigt gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Betriebsrentengesetz nicht die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und
- der Anspruch wurde gem. § 4 Abs. 3 Satz 3 Betriebsrentengesetz innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht.
Bei einer eventuellen Übertragung Ihres Altersvorsorgevermögens auf einen neuen Arbeitgeber endet ein ggf. abgeschlossener Risikoschutz automatisch zum Ablauf des Jahres, in dem die Übertragung stattgefunden hat.
Eine Übertragung auf einen privat finanzierten Versicherungsvertrag ist nicht möglich. Zu Ihren Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhalten Sie im Fall Ihres Austritts einen bAV-Bescheid.
FAQ TPF
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung über den Telekom-Pensionsfonds (TPF) finden Sie in den aktuellen FAQ zum TPF, die im Benefit Portal hinterlegt sind.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HR-Kundenservices unter folgenden Kontaktdaten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 330 5600.
Bei Fragen zum Kapitalkontenplan (KKP)
Deutsche Telekom Services Europe
HR-Kundenservice
Postfach 400151
50831 Köln
E-Mail: HR-DTSE@telekom.de
Bei Fragen zum Telekom-Pensionsfonds (TPF)
Telekom-Pensionsfonds a.G.
c/o Deutsche Telekom Services Europe
HR-Kundenservice
Postfach 400151
50831 Köln
E-Mail: HR-DTSE@telekom.de