News für Rentner und Pensionäre

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Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2018/2019/2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für 2018, 2019 und 2020 beschlossen. Es dient der Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger. Die Regelungen gelten vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.

Die Beamtenbezüge sollen rückwirkend zum 01.03.2018 sowie zum 01.04.2019 und zum 01.03.2020 linear angehoben werden. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18.04.2018 zeit- und inhaltsgleich übernommen.

Der Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 sieht eine Besoldungserhöhung in drei Stufen vor:

  • 1. März 2018: + 2,99 Prozent
  • 1. April 2019: + 3,09 Prozent
  • 1. März 2020: + 1,06 Prozent

Die Besoldungserhöhung vermindert sich in 2018 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz. Der Unterschiedsbetrag wird (nach § 14a Abs. 2 BBesG) der Versorgungsrücklage zugeführt.

Die Auszahlung der Besoldungserhöhung sowie der Abschlagszahlungen erfolgen vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag mit den Oktoberbezügen 2018.

Bund beschließt Abschlagszahlung

Der Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 sieht eine Besoldungserhöhung vor:

  • 01.03.2016: +2,2%
  • 01.02.2017: +2,35%

Nachdem der Bund eine Abschlagszahlung in Höhe der Besoldungserhöhung genehmigt hat, wird dieser mit den Oktober-Bezügen (rückwirkend zum 1.3.) ausgezahlt. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung.

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