Vergütungssystem Vorstand
Das Vorstandsvergütungssystem legt die Rahmenbedingungen fest, nach deren Maßgabe den Vorstandsmitgliedern vom Aufsichtsrat Vergütungsbestandteile gewährt werden können.
Der Aufsichtsrat hat das aktuelle Vergütungssystem im Einklang mit den Vorschriften des Aktiengesetzes in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung sowie den Empfehlungen für das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder in Abschnitt G des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 aufgestellt.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Telekom AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. April 2022 mit einer Mehrheit von 94,46 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Der Hauptversammlung wird im April 2025 ein überarbeitetes Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorgelegt.