Verschwommenes Bild von Menschen auf einem Gleis

Verantwortung

Wie Grenzwerte die Gesundheit schützen

Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit – es gibt sie auch für den Mobilfunk.

Grenzwerte basieren auf umfassenden Forschungsergebnissen und geben maximal erlaubte Belastungen an, die nicht überschritten werden dürfen. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken für die Menschen ausgehen. Dies haben zahlreiche Fachgremien – beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) – auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bestätigt.

Grenzwerte für Handys und Smartphones

ICNIRP und WHO haben auf Grundlage des aktuellen Forschungsstands einen SAR-Wert von zwei Watt pro Kilogramm Körpergewicht des Nutzers als Grenzwert für Handys und Smartphones festgelegt. Ein hoher (50-facher) Sicherheitsfaktor garantiert, dass auch besonders empfindliche Nutzer zuverlässig geschützt sind.

Alle Handys und Smartphones sind so konstruiert, dass sie den festgelegten SAR-Grenzwert von 2 W/kg nicht nur einhalten, sondern deutlich unterschreiten. Dies gilt auch bei maximaler Sendeleistung.

SAR-Wert

SAR steht für "Spezifische Absorptionsrate". Sie ist ein Maß für die im Kopf des Nutzers aufgenommenen elektromagnetischen Felder, die während des Telefonierens vom Handy oder Smartphone ausgesendet werden. Weitere Informationen zum SAR-Wert finden Sie unter: www.telekom.de/sar-werte

Grenzwerte für Basisstationen

Die Grenzwerte für Mobilfunk-Basisstationen stellen sicher, dass die Bevölkerung – insbesondere Anwohner – vor negativen Wirkungen elektromagnetischer Felder geschützt ist. Sie beruhen auf Empfehlungen der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) sowie der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) und sind in Deutschland gesetzlich in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) geregelt. 2013 wurden sie erneut bestätigt.

Für den Betrieb der Basisstationen des zukünftigen 5G-Netzes gelten dieselben Anforderungen wie für die bestehenden Mobilfunknetze, insbesondere die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). Nach Aussagen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) aus dem Jahr 2018 ist bei der Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte davon auszugehen, dass sich durch den Betrieb der Anlagen keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen auf den Menschen ergeben. Die Aussage stützt das Bundesamt für Strahlenschutz nicht nur auf die Ergebnisse des von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführten Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms, die weitgehend auf 5G übertragbar sind. Vielmehr handelt es sich auch um die Bewertung nationaler und internationaler Expertengremien, die hierfür alle verfügbaren Publikationen herangezogen haben.

Darüberhinaus sieht das Bundesamt für Strahlenschutz weiteren Forschungsbedarf bei der Nutzung von Frequenzen größer als 20 GHz . Zusätzlich sollen die elektromagnetische Felder der neu eingeführten technischen Innovationen und der neu aufgebauten Netze sowie die Auswirkungen auf die Exposition der Bevölkerung insgesamt untersucht werden. Entsprechende Forschungsvorhaben werden vom Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt

Sicherheitsabstände

In der Praxis leitet die Bundesnetzagentur beim Genehmigungsverfahren aus den Grenzwerten einen Sicherheitsbereich rund um die Basisstationen ab. Die Sicherheitsabstände sind Teil der Standortbescheinigung, die für jede Basisstation in Deutschland über zehn Watt Sendeleistung erforderlich ist. Außerhalb dieses Sicherheitsbereichs können sich Menschen ohne Bedenken dauerhaft aufhalten.

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