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Blog.Telekom

Sandra Rohrbach

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Bitte keine Krokodilstränen - Mieter haben Recht auf Wahl ihres TV-Anbieters

Soviel Wahlfreiheit im deutschen Fernsehmarkt gab es noch nie: Für die Bildschirme zuhause steht ein riesiger, bunter Blumenstrauß von Angeboten bereit. Da gibt es die kostenlosen und günstigen TV-Programme via Internet (IP-TV) wie Magenta TV, Kabelfernsehen, Dutzende von Kanälen über Antenne (DVP-T2) oder Satellit, Mediatheken, dann noch Bezahl-Fernsehen wie Netflix, DAZN und Co.

Doch diese große Auswahl steht nicht wirklich allen zur Verfügung. Allein 12,5 Millionen Mieter werden „zwangsbeglückt“. Für sie entscheidet der Vermieter, was im Fernsehen kommt. Es sei denn, sie zahlen drauf. Grund dafür ist eine Regelung mit dem sperrigen Namen „Nebenkostenprivileg“ oder die „Umlagefähigkeit zur TV-Grundversorgung“. Jetzt besteht die Chance, dieses Relikt aus den 80er Jahren endlich abzuschaffen. 

Jeder soll selbst entscheiden, was im Fernsehen kommt

Verbraucherschützer machen schon länger auf die Misere von Millionen von Mietern aufmerksam. Denn bisher hat der Vermieter ein Recht darauf festzulegen, ob und welcher Kabel-TV-Anbieter in die Wohnung kommt, insbesondere auch zu welchen Kosten. Die Mieter werden auf diese Weise ungefragt zu einem Anschluss verdonnert. Dem können sie sich auch nicht entziehen, denn die Wohnungsunternehmen stellen die Gebühren für die Fernsehversorgung über die Nebenkosten in Rechnung. Für viele Mieter gibt es folglich keine freie Wahl des TV-Empfangs. Alternative Angebote könnten zwar gebucht werden. Aber dies fällt für viele flach, denn dies würde schließlich auch zusätzliches Geld kosten. Der Anbieterwechsel wird klar verhindert. Das verstößt gegen EU-Recht und ist auch der Monopolkommission ein Dorn im Auge

20200915-Nebenkostenprivileg

Schreckgespenster und Krokodilstränen

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes könnte dem Ganzen nun ein Ende gesetzt werden. Das „Nebenkostenprivileg“, sprich die Abrechnung des Kabel-TV-Anschlusses über die Mietnebenkosten, würde dann wie in anderen europäischen Ländern der Vergangenheit angehören. Doch prompt werden Stimmen laut, dies würde die Kosten für die Mieter künftig enorm in die Höhe treiben. Eine unbegründete Sorge, wie verschiedene Experten betonen. Im Gegenteil. Für Michael Gundall von der Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz ist klar, dass es sich lediglich um ein „Schreckgespenst“ der Kabelnetzbetreiber handelt. Denn mit der Abschaffung würde ihre „Cash Cow“ zur Schlachtbank geführt. Schließlich sei das Nebenkostenprivileg ein Geschäftsmodell, „bei dem mit wenig Aufwand viel Geld generiert wird.“ Dem stimmt Digital- und Wettbewerbsrechtler Prof. Torsten Körber zu: „Den Kabelnetzbetreibern geht es darum, ihre Monopolgewinne zu schützen. Deswegen erwecken sie den Eindruck, die Abschaffung ihrer Privilegien führe zu unsozialen Folgen für die Mieter und behindere die Innovation. Das sind aber nur Krokodilstränen.“ Denn die Alternative ist klar: Es entsteht ein echter Wettbewerb unter den Anbietern. Der Mieter kann dann frei sein TV-Programm wählen -und das zu fairen Kosten. 

Gebühren sparen und Glasfaserausbau beschleunigen

Dabei ist Verbraucherschutz und Freiheit auf dem TV-Markt nur ein Punkt. Hinzu kommt: Das Nebenkostenprivileg verhindert Ausbau echter Glasfaser in die Gebäude und Wohnungen. Das hat verschiedene Gründe. Für Glasfaseranbieter wie die Telekom ist es beispielsweise schwer, Kunden für ihre Glasfaserprodukte zu gewinnen, wenn diese wegen ihrer Mietverträge bereits an Kabelanschlüsse gebunden sind. Gleichzeitig sind die Kabelunternehmen in Bezug auf Breitbandausbau in erster Linie damit beschäftigt, ihre Kupferkabel aufzurüsten. Diesen Schritt hat die Telekom schon weitgehend abgeschlossen und ist bereits beim zweiten Schritt: Ausbau von FTTH und FTTB. Die Abschaffung des veralteten Nebenkostenprivilegs wäre somit eine der wesentlichen Voraussetzungen, einen notwendigen Glasfaserausbau zu ermöglichen.

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