Investor Relations

Gegenanträge gemäß § 126 AktG zur außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 19. November 2009 in Hannover.

Am 5. Oktober 2009 ist im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bekannt gemacht worden. Dabei wurde zugleich der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem einzigen Tagesordnungspunkt veröffentlicht. Soweit hierzu eingereichte Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.

Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internet-Dialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen zu erteilen.

Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen.

Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind, werden nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internetdialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags an.

Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der vier dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internetdialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.

Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung (oder eine diesen nach § 135 oder § 135 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, jeweils in Verbindung mit § 20 Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), gleichgestellte Person oder Vereinigung) verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben (und gegebenenfalls mit einer anderen Kennzeichnung) versehenen Gegenanträge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen zu vertreten.

Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-78895 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 6. November 2009

Der Aktionär Bernd Reichel, Hannover, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 1 übersandt:
"[…] Daher lehne ich diesen Vorschlag ab und empfehle den anderen Aktionären ebenfalls dagegen zu stimmen und schlage vor, dass der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Mitarbeiter, die Betriebsräte und Verdi sich an die Arbeit zu machen und überlegen und nachdenken, wie man mehr Kunden behalten kann. […]"
Der Aktionär Karlheinz Kensch, Aalen, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 1 übersandt:
"[…] auf der außerordentlichen Hauptversammlung der DTAG am 19. November werde ich als Aktionär der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgenden Gegenantrag stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich meinem Antrag anzuschließen.

Es wird zur Beschlussfassung gestellt: der am 03.09.2009 abgeschlossene Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit der T-Mobile Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn.

Der geplante/abgeschlossene Vertrag beinhaltet unter Ziff. 3.1., dass "alle materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, sowohl des Aktiv- wie auch des Passivvermögens, einschließlich Vertragsverhältnisse und sonstige Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen aller Art, Forderungen und Verbindlichkeiten, ungewissen Verbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten und künftige und bedingte Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Rechtsgrund bereits gelegt ist, und zwar unabhängig davon, ob diese bilanzierungspflichtig oder bilanzierungsfähig oder tatsächlich bilanziert sind oder nicht“ übertragen werden, soweit nicht ausdrücklich v. d. Übertagung ausgeschlossen. Unter Ziff.5 des Vertrages ist dann geregelt, dass die Telekom einen neuen Geschäftsanteil an der T-Mobile Deutschland GmbH i.H.v. 980.000.000,-€ erhält.

Begründung:
Unter anderem wegen der gesundheitlichen Gefahren für Mensch und Tier und Schädigungen an Pflanzen durch die verwendeten HF-Sendetechniken wie z.B. Richtfunk, Mobilfunk, DECT, WLAN, ... Obwohl die Hersteller der Handys darauf verweisen diese nicht in Gebäuden oder Orten mit "schlechtem" Empfang zu betreiben, finden diese in den Beschreibungen zu den Handys in Sicherheits-/Warnhinweise, beim aggressiven Vertrieb keine Beachtung – im Gegenteil, es wird mit "Homzone-Verträgen" versucht den Kunden diese fragwürdigen Funktechniken, die für den "Outdoor-Einsatz" geplant und entwickelt wurden, als Ersatz für die bisherige Festnetzanschlüsse zu verkaufen.

Obwohl der DETAG die Patente (Siemens DECT DE 103 45 529 B3 2005.04.14 und Swisscom WLAN WO 2004/075583 A1) mit den darin enthaltenen Begründungen zu gesundheitlichen Risiken dieser Techniken bekannt sind, die zur Patenterteilung für die "neuen strahlungsreduzierten" Techniken führten, werden von DETAG und T-Mobile nach wie vor Geräte der "veralteten" Technik, ohne Hinweis auf die "Strahlungsreduzierung" bei
Geräten die nach den Patenten hergestellt sind, vertrieben. Diese Gesundheitsgefahren und Schädigungen sind der DETAG zum Teil bereits seit jahrzehnten bekannt: Ecolog Institut im Auftrag von T-Mobile 2000. http://www.ecolog-institut.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/MOBILFUNK_2000_T-Mobil_incl_E.pdf die Warnungen des Bundesamt für Strahlenschutz http://www.bfs.de/de/elektro/hff die von Dr. Volkrot http://www.diewellenbrecher.de/pdf/volkrodtrichtfunk.pdf und http://www.diewellenbrecher.de/pdf/waldsterben1987.pdf Unterrichtung des Bundesrats (Drucksache 478/09) zur Durchführung der EU-Richtlinie A6-0089-2009 https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0478_2D09.pdf.

Weitere Informationen unter folgenden Links:
Ärzte und Mobilfunk http://www.aerzte-und-mobilfunk.net/
Kompetenzinitiative http://www.kompetenzinitiative.de/
Diagnose Funk http://www.diagnose-funk.ch/
Betroffene Mikrowellenkranke http://www.diewellenbrecher.de/
Österreichische Versicherung http://www.diagnose-funk.org/assets/2009-7-21_df_bp_auva-report.pdf
Wertverlust von Immobilien http://www.diagnose-funk.ch/recht/wertverluste/index.html

Der Aktionär Franz Simon Haider, Ratingen, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 1 übersandt:
"[…] auf der außerordentlichen Hauptversammlung der DTAG am 19. November werde ich als Aktionär der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgenden Gegenantrag stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich meinem Antrag anzuschließen.
Begründung:
1. der Antrag zur Verschmelzung der beiden Geschäftseinheiten
T-Home und T-Mobile Deutschland ist viel zu kompliziert und ist für eine vorausschauende positive Geschäftentwicklung nicht geeignet. Ich fordere Vorstand und Aufsichtsrat deshalb auf eine neue ausseror-dentliche Hauptversammlung einzuberufen die als Grundlage einen wesentlich vereinfachten Antrag beinhaltet.

Für eine verantwortliche Geschäftsstrategie der T-Home gehört die Verantwortung für Produkte und Innovationen als integraler Bestandteil einer Organisation absolut in die Organisationsstruktur der T-Home dazu.

3. Ich habe die Geschäftentwicklung der Deutschen Telekom über mehrere Jahre analysiert mit dem Ergebnis, dass die Probleme der Deutschen Telekom immer enstanden sind aus der zu komplizierten Organisation und dass das Unternehmen nicht in der Lage ist seine Mitarbeiter auf eine einheitliche Richtung bzw. Strategie einzuschwören bzw. zu überzeugen und das gesamte Potential der Mitarbeiter zu heben siehe E-mail Konzept, siehe Probleme in USA, in UK und in Polen. Das heisst die Probleme der Deutschen Telecom sind nicht in der Organisation zu suchen sondern in der Motivation der Mitarbeiter vor allem im Bereich der Produktentwicklung und im Bereich Innovation. […]“

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