Investor Relations

Stellungnahme des Vorstands zu den Gegenanträgen

Zu Tagesordnungspunkt 1 – Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit der T-Mobile Deutschland GmbH.
Die Deutsche Telekom Gruppe ist ein international tätiges, multinationales Unternehmen, das per drittem Quartal 2009 mehr als die Hälfte seines Umsatzes - nämlich 56 Prozent - außerhalb Deutschlands erzielt. Diesem Umstand trägt die neue Konzernstruktur mit ihrer Matrixorganisation aus Querschnittsfunktionen – Technik, IT, Produkte & Innovationen (P&I) sowie Einkauf - und Regionen – Deutschland, USA, Südosteuropa (SEE), Europa (EU) und T-Systems - Rechnung. Die Querschnittsfunktionen sind für übergreifende Aufgaben für alle Regionen verantwortlich. Die Zentralisierung der Produktentwicklung im Bereich Produkte & Innovationen trägt dem Umstand Rechnung, dass das Telefonie- und Internetgeschäft bereits heute in höchstem Maße ein internationales Softwaregeschäft ist, das in seiner Industriestruktur global ist. Wettbewerber der Deutschen Telekom sind neben global organisierten Telekommunikationsunternehmen wie Vodafone oder Telefonica auch Internet- und Softwareunternehmen wie Google, Yahoo! und Microsoft. All diese Unternehmen haben ihre globale Produktentwicklung für alle Länder an einem Standort zentralisiert, z.B. Microsoft in Redmond/Washington oder Google in Mountain View/Kalifornien. Dies erfolgt, um die Produkte für die größtmögliche Anzahl an Kunden zu entwickeln – nämlich weltweit – und damit kostspielige Doppelentwicklungen in den einzelnen Regionen zu vermeiden. Dabei wird aber auch den spezifischen Gegebenheiten in den Regionen Rechnung getragen. Zudem hat es den Vorteil, dass durch einen übergreifenden Blick auf alle Märkte der Deutschen Telekom, Kundenwünsche und Wettbewerbsprodukte international beobachtet und schnell in Marktprodukte der Deutschen Telekom umgesetzt werden können. Zudem erlaubt nur die Zentralisierung der Produktentwicklung im Bereich Produkte & Innovationen eine weltweit einheitliche Umsetzung der Strategie „A World Leader in Connected Life & Work“ – alle diese Aspekte wären bei einer Zuordnung des Produktentwicklungsbereiches zur T-Home, das heißt allein dem Deutschlandgeschäft, nicht gegeben.
Mit der Etablierung einer Matrixorganisation über Funktionen und Regionen – die für multinationale Konzerne in der Telekommunikations- und IT-Branche Standard ist – schafft die Deutsche Telekom die Voraussetzungen für eine optimierte Aufgabenverteilung innerhalb des Konzerns und reduziert deutlich die Komplexität, die sich aus dem Zusammenspiel von Regionen, Geschäftsfeldern und Kundensegmenten ergibt. Dies erlaubt es den Mitarbeitern in den einzelnen Organisationseinheiten, sich auf ihre Kernkompetenzen (z.B. Produktentwicklung) zu fokussieren und so hoch motiviert diejenigen Innovationen zu entwickeln, die für die positive Weiterentwicklung des Konzerns Deutsche Telekom und die stringente Umsetzung der Strategie erforderlich sind. Somit erlaubt es die Etablierung der neuen Konzernorganisation, Komplexität zu reduzieren, übergreifende Funktionen zu bündeln und klare regionale Verantwortungen zu schaffen.

Der Übertragung der Festnetzinfrastruktur auf die T-Mobile GmbH stehen gesetzliche Regelungen der Netzversorgung über kabelgebundene Infrastruktur nicht entgegen. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften über den sogenannten Universaldienst. Diese Vorschriften geben privaten Unternehmen, einschließlich der Deutschen Telekom, nicht die Erhaltung bestimmter Infrastrukturen auf, sondern regeln behördliche Kompetenzen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit bestimmten grundlegenden Telekommunikationsdiensten.

Der Beschlussantrag zu Tagesordnungspunkt 1 umfasst den notwendigen Inhalt, um die Zustimmung der Hauptversammlung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag herbeiführen zu können. Des Weiteren müssen die Dokumente zur Ausgliederung bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen. Aus diesem Grund lässt sich die vorliegende Detailtiefe nicht vermeiden. Insbesondere der so genannte Bestimmtheitsgrundsatz erfordert eine detaillierte Aufstellung des auszugliedernden Vermögens.

Die Deutsche Telekom steht seit Jahren im Spannungsfeld zwischen hohem Marktdruck, Regulierungsdruck und internem Kostendruck. Es ist richtig, dass in den von dieser Situation ausgelösten Transformationsprozessen hohe Mitarbeitermotivation ein entscheidendes Erfolgskriterium ist. Noch in der Mitarbeiterbefragung aus dem Herbst 2008 zeigten sich in allen Geschäftseinheiten große Unterschiede beim Verständnis der Strategie. Bei P&I wurden die gleichen Herausforderungen wie im Konzern sichtbar, obwohl speziell dort die positiven Ergebnisse über dem Konzerndurchschnitt lagen. Durch eine Fülle von Maßnahmen wurden die erkannten Schwächen vom Vorstand und in jeder einzelnen Gesellschaft aufgegriffen. Die Einführung der „Guiding Principles“ (Leitlinien) ist nur eines der positiven Beispiele, die aus dem Mitarbeiterfeedback entstanden sind. 2009 hat sich die Situation grundlegend verbessert.

Speziell der Bereich P&I erreicht bei der Mitarbeiterzufriedenheit weit über dem Durchschnitt des Konzerns liegende Ergebnisse, die sich seit Jahresbeginn zudem kontinuierlich verbessert haben. Auch bei der Frage "Ich verstehe, warum wir das One Company Programm durchführen" liegen die Ergebnisse von P&I im positiven Bereich, auch wenn P&I noch nicht die sehr positiven Ergebnisse anderer Geschäftseinheiten erreichen konnte. Zudem wurde bereits eine stetige Verbesserung der P&I Ergebnisse über das Jahr 2009 deutlich.

Insgesamt findet das One Company Programm bei fast allen Beschäftigten der Deutschen Telekom in Deutschland große Unterstützung. Die Mitarbeiter sind motiviert, den Vorstand auf diesem schwierigen Weg zu unterstützen und ihren Teil zum Erfolg des Programms beizutragen. Es ist aber klar, dass es auch in der Zukunft weiterer Anstrengungen bedarf, das Verständnis für die Notwendigkeit von Veränderungen zu erhöhen und die Motivation der Beschäftigten auf hohem Niveau zu erhalten.

In der regelmäßigen Pulsbefragung wurde speziell nach dem Verständnis und der Motivation der Beschäftigten im Großprojekt „One Company" gefragt. Hier stieg das Verständnis für die Notwendigkeit solcher Transformationsprozesse stetig an und hat aktuell einen sehr hohen Zustimmungswert erreicht.

Soweit „gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier und Schädigungen an Pflanzen durch die verwendeten HF-Sendetechniken“ angesprochen werden, ist hierzu folgendes zu sagen: Die Deutsche Telekom AG verfolgt bereits seit vielen Jahren aktiv die Diskussion um mögliche gesundheitliche Risiken im Bereich von Funkanwendungen. Nach sorgfältiger Prüfung und gestützt auf die Meinung zahlreicher unabhängiger Institutionen ist das Unternehmen der Überzeugung, dass die Nutzung der Funktechnologien sicher ist. Dies gilt sowohl für die Mobilfunktechnik, als auch für andere Funktechnologien des Konzerns wie WLAN und DECT. Das Unternehmen stützt sich bei seiner Einschätzung im Besonderen auf die Bewertungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) sowie der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).

Die Wirkung elektromagnetischer Felder ist seit mehr als 50 Jahren sehr gut erforscht. Insbesondere in den letzten Jahren haben weltweit umfangreiche Forschungsprogramme die Basis für die zuverlässige Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken weiter verbessert, so z.B. das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm der Bundesregierung, das zwischen 2002 und 2008 in mehr als 50 Projekten alle für den Mobilfunk relevanten Aspekte erneut untersucht hat. In keinem Fall ergaben sich Hinweise auf Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder im Leistungs- und Frequenzbereich der Funkanwendungen der Deutschen Telekom.

Auf Basis der weltweiten Forschung hat die Weltgesundheitsorganisation im Einklang mit der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) Grenzwerte für Funktechnologien empfohlen. Diese werden von der Deutschen Telekom sowohl im Bereich Mobilfunk-Netzinfrastruktur (Basisstationen und Richtfunk) wie auch durch alle Produkte (Handys, DECT Schnurlostelefone und WLAN Router) sicher eingehalten und in den meisten Fällen deutlich unterschritten. Auch die EU empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten die Annahme dieser Grenzwerte. Erst im August dieses Jahres hat die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) die Grenzwertempfehlungen als Basis des Gesundheitsschutzes erneut bestätigt. Für den Aufbau der Netzinfrastruktur ist in Deutschland die Einhaltung der Grenzwerte gesetzlich verankert und wird fortlaufend von der Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft.

Diese eindeutige fachliche Bewertung ist auch die Basis für Entscheidungen der Rechtsprechung in Deutschland. Aufgrund der eindeutigen wissenschaftlichen Bewertung wurden Schadenersatzforderungen bisher in allen Fällen abgewiesen. Aktuell sind weder bei T Mobile und T Home aus der funkgestützten Übertragungstechnik Risiken vorhanden, die Rückstellungen notwendig machen. Im Rahmen der umfangreichen Corporate Responsibility-Aktivitäten fördert das Unternehmen auch zukünftig Forschung zu biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder.

Der Vorstand hält an seinem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 fest.
Bonn, im November 2009

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