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Strengere Regeln für Prepaid-Karten

Ab dem 1. Juli 2017 gelten für den Erwerb von Prepaid-Karten strengere Regeln. So müssen sich Kunden auch beim Kauf übers Internet mit gültigen Ausweisdokumenten ausweisen. Die Telekom setzt dafür auf das bewährte Video-Ident-Verfahren.

Grafik Video-Ident

Die Telekom setzt auf das so genannte Video-Ident-Verfahren, das Kunden häufig schon von Banken kennen.

Was in den Telekom-Shops und im Handel schon lange üblich ist, gilt ab Juli 2017 für alle Vertriebskanäle: Beim Erwerb von Prepaid-Karten müssen Mitarbeiter die Identität der Person anhand eines Ausweises verbindlich prüfen und die korrekten Daten erfassen.

Hintergrund ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§ 111 TKG), durch die Kriminalität und Terrorismus besser bekämpft werden sollen. Konkret sollen SIM-Karten durch die Erhebung und Prüfung der Daten ihrem Besitzer eindeutig zugeordnet werden können. 

In Kanälen ohne persönlichen Kundenkontakt wie dem Onlineshop oder im SB-Mitnahmegeschäft (Drogerien, Tankstellen etc.) setzt die Telekom auf das so genannte Video-Ident-Verfahren, das Kunden häufig schon von Banken kennen. Dabei wird per Video-Chat das gültige Ausweisdokument geprüft, bevor die Aktivierung der Prepaid-Karte erfolgen kann. Die Telekom bietet dieses Verfahren schon seit einigen Wochen für den Onlineshop an. Die Kundenreaktionen sind bisher sehr positiv.

Auf europäischer Ebene setzt sich die Telekom für eine Vereinheitlichung der Legitimationsanforderungen ein. Schließlich können durch den Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU auch im Ausland erworbene Prepaid-Karten leicht verwendet werden. Die Regeln sollten deshalb europaweit angeglichen werden.

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