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Verlagerung der Kindergeldbearbeitung von Beamten der DTAG am 01.07.2018 zur Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 08.12.2016 sieht vor, dass alle noch bestehenden Familienkassen im Bereich des Bundes bis spätestens zum 31.12.2021 aufzulösen sind.  Die Kindergeldbearbeitung der Familienkasse für die Beamten der DTAG wird aus organisatorischen Gründen vorzeitig zum 01.07.2018 an die Bundesagentur für Arbeit zu übergeben. Nähere Informationen haben Sie bereits mit der Beilage zur Bezügemitteilung April 2018 erhalten.

Ab dem 03.07.18 versendet die FamK BA ein Begrüßungsschreiben, in dem Ihnen Ihre neue Kindergeldnummer sowie die regional zuständige FamK BA mit allen Kontaktdaten mitgeteilt wird.

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