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Nico Göricke

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Deutsche Telekom legt in Prospekthaftungsverfahren zum dritten Börsengang Vergleichsangebot vor

  • Deutsche Telekom schlägt Klägervertretern vor, Einzelverfahren durch Vergleiche zu beenden
  • OLG Frankfurt befürwortet Vergleichsvorschlag und empfiehlt Klägern Abschluss eines Vergleichs
  • Konkrete Angebote sollen bis Mitte 2022 unterbreitet werden
  • Vergleichsangebote erfolgen ohne Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht der Telekom
  • Fortführung der Verfahren würde viele weitere Jahre andauern

Im Kapitalanleger-Musterverfahren zum dritten Börsengang der Deutschen Telekom wurde heute vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) in einer mündlichen Verhandlung der zwischen der Deutschen Telekom, dem Musterklägervertreter und den Vertretern der größten Klägergruppen verhandelte Vergleichsvorschlag vorgestellt und erörtert.

Der Senat hält die Vergleichsbedingungen und wirtschaftlichen Konditionen des Angebots für angemessen. Das OLG Frankfurt empfiehlt daher allen vergleichsberechtigten Klägern und deren Vertretern dringend, den Vergleich anzunehmen.

Bis Mitte 2022 soll allen für einen Vergleich in Betracht kommenden Klägern ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Vergleichs unterbreitet werden.

Die Deutsche Telekom ist zuversichtlich, mit dem verhandelten Vergleichsergebnis eine möglichst hohe Annahmequote zu erzielen und die Verfahren auf diesem Wege zeitnah zu Ende zu bringen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach vierjähriger Beratung in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2020, die am 26. Februar 2021 veröffentlicht wurde, das Verfahren an das OLG Frankfurt zurückverwiesen. Dabei hatte der BGH eine weitere Entscheidung auf Basis eines Sachverständigengutachtens eingefordert. Allein dieser Verfahrensschritt lässt erwarten, dass das Musterverfahren weiter erhebliche Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen wird.

Hinzu kommt, dass der BGH die Entscheidung des OLG Frankfurt insoweit bestätigt hat, dass weitere wesentliche Fragen erst nach Abschluss des Musterverfahrens in den etwa 2.600 Ausgangsverfahren mit rund 16.000 Klägern vor dem Landgericht Frankfurt entschieden werden können. Damit ist absehbar, dass die Einzelverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung viele weitere Jahre fortzuführen wären.

Diese veränderte Situation hat die Deutsche Telekom zum Anlass genommen, auf die Klägervertreter zuzugehen und eine außergerichtliche Lösung durch Vergleiche vorzuschlagen.

Daraufhin haben die Deutsche Telekom, Musterklägervertreter, Vertreter der größten Klägergruppen und weitere Anlegervertreter ein Vergleichsangebot verhandelt. Das Ergebnis wurde dem OLG Frankfurt Anfang November 2021 gemeinsam zur Bewertung vorgelegt.

Die Vergleichsangebote erfolgen ohne eine gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom. Vielmehr dienen sie dem vorrangigen Ziel, die Verfahren nach rund 20 Jahren Verfahrensdauer nun in einem überschaubaren Zeitrahmen zu beenden.

Die konkreten Vergleichsangebote richten sich nach den verschiedenen Möglichkeiten, die ein Kläger seit dem dritten Börsengang im Juni 2000 hatte (kein Aktienverkauf, vollständiger Aktienverkauf oder teilweiser Aktienverkauf).

Nach dem Vergleichskonzept sollen sämtlichen Klägern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Kauf der Aktien im Zeitraum zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000, kein Eintritt der Verjährung), die ursprünglichen Erwerbskosten abzüglich erhaltener Dividendenzahlungen und zuzüglich anteiliger Prozesszinsen vollständig erstattet werden. Die Aktien verbleiben bei den jeweiligen Klägern, wofür sich diese den aktuellen Wert der Aktien anrechnen lassen sollen.

Klägern, die ihre Aktien zwischenzeitlich verkauft haben, wird die Differenz zwischen den Erwerbskosten und dem Verkaufserlös abzüglich der während der Haltedauer geflossenen Dividenden und zuzüglich anteiliger Prozesszinsen erstattet.

Beispielberechnung aus dem Vergleichsangebot

Für einen Kläger, der damals 50 Telekom-Aktien im Rahmen des Zeichnungsangebotes als Privatanleger erworben hat und diese Aktien bis heute hält, beträgt der wirtschaftliche Gegenwert des Vergleichsangebots rund 5.184,07 Euro.

Dabei kann der Anleger zuzüglich zum Vergleichsangebot von 3.609,22 Euro die damals erworbenen 50 Aktien zuzüglich 5 Treue-Aktien nach Ablauf der Haltefrist im Dezember 2001 (Wert von insgesamt 907,50 Euro) sowie die bezogenen Dividenden (rund 667,35 Euro) behalten.

Demgegenüber steht ein Kaufpreis der Aktien von 3.175 Euro (50 Aktien zum ermäßigten Bezugspreis für Privatanleger von 63,50 Euro je Aktie). In diesem Fall erhält der Kläger seinen Kapitaleinsatz zuzüglich eines Aufschlags von 63 Prozent.

Für die Angebotsberechnungen wird ein aktueller Durchschnittskurs von 16,50 Euro je Aktie angesetzt.

Über die Deutsche Telekom: Deutsche Telekom Konzernprofil


Die Telekom Akltie zum Börsengang 1996.

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